Bundesrat verabschiedet WEG-Änderung
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verabschiedet, um den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu erleichtern. Offen ist aber, wann im Bundestag über den Entwurf beraten wird.
Nach dem Gesetzentwurf soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein „Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes“ überwiege, so das Fachportal Juris.
In Eigentümergemeinschaften soll laut dem Entwurf künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen, um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern. Bislang müssen nach der aktuellen Fassung des WEG sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.
Wie zu erwarten begrüßte der Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Gesetzentwurf. „Der Gesetzgeber hat die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Der Antrag von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen schlägt eine pragmatische Lösung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts mit Fokus auf Elektromobilität vor. Das ermöglicht eine zügige Umsetzung des dringend notwendigen Gesetzgebungsprozesses.“
Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf geht auf die Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück. Im August hieß es aus dem Justizministerium, dass auf Basis des Abschlussberichts dieser Gruppe „bis Ende des Jahres“ ein Gesetzentwurf erarbeitet werden solle – was nun offenbar schon schneller der Fall war.
Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Zudem ist auch nicht gesichert, dass der Bundestag den Entwurf überhaupt berät. Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2017 einen ähnlichen Entwurf verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet – bislang wurde er noch nicht aufgegriffen. „Wir appellieren an die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie die Initiative der Länder unterstützen und sich dafür stark machen, dass Elektromobilität weiter an Fahrt aufnehmen kann“, sagt Kapferer.
juris.de, bdew.de, bundesrat.de (Beschluss als PDF)
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