Bundesrat verabschiedet WEG-Änderung

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Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts verabschiedet, um den privaten Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu erleichtern. Offen ist aber, wann im Bundestag über den Entwurf beraten wird.

Nach dem Gesetzentwurf soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein „Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes“ überwiege, so das Fachportal Juris.

In Eigentümergemeinschaften soll laut dem Entwurf künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen, um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern. Bislang müssen nach der aktuellen Fassung des WEG sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.

Wie zu erwarten begrüßte der Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Gesetzentwurf. „Der Gesetzgeber hat die Anpassung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts seit Jahren auf die lange Bank geschoben“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Der Antrag von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen schlägt eine pragmatische Lösung des Miet- und Wohnungseigentumsrechts mit Fokus auf Elektromobilität vor. Das ermöglicht eine zügige Umsetzung des dringend notwendigen Gesetzgebungsprozesses.“

Der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf geht auf die Arbeit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zurück. Im August hieß es aus dem Justizministerium, dass auf Basis des Abschlussberichts dieser Gruppe „bis Ende des Jahres“ ein Gesetzentwurf erarbeitet werden solle – was nun offenbar schon schneller der Fall war.

Der Gesetzentwurf wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser entscheidet, ob er den Vorschlag des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht. Zudem ist auch nicht gesichert, dass der Bundestag den Entwurf überhaupt berät. Der Bundesrat hat bereits im Dezember 2017 einen ähnlichen Entwurf verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet – bislang wurde er noch nicht aufgegriffen. „Wir appellieren an die Bundesregierung und den Bundestag, dass sie die Initiative der Länder unterstützen und sich dafür stark machen, dass Elektromobilität weiter an Fahrt aufnehmen kann“, sagt Kapferer.
juris.de, bdew.de, bundesrat.de (Beschluss als PDF)

13 Kommentare

zu „Bundesrat verabschiedet WEG-Änderung“
E.Net
14.10.2019 um 17:01
Demnächst soll ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen, um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern. So weit so gut. Solch einen "einfachen" Mehrheitsbeschluss werde ich in meiner Situation hier vor Ort nicht zusammen bekommen. Zu groß sind die Vorurteile und Vorbehalte der Miteigentümer gegen ein E-Auto und der Ladestation in unserer Tiefgarage.
Helmut Heinz
16.10.2019 um 10:25
Du musst deine Miteigentümer im Vorfeld einer Versammlung davon überzeugen, dass eine oder mehrere Ladestationen auch für sie nur von Vorteil sein kann. Denn die E-Mobilität wird in den nächsten Jahren stark zunehmen. Das Vorurteil wegen Brandschutz, kannst du entgegenwirken, in dem du die von dir bevorzugte Ladestation in der Versammlung beschreibst und das diese von einer Fachfirma installiert wird. Evtl. wird noch ein spez. Feuerlöscher in der Nähe montiert (Kostenpunkt: ca. 300 Euro?). Du musst den "Gegnern" den Wind aus den Segeln nehmen (können).
Thomas
15.10.2019 um 11:57
Die Deutschen schreien immer direkt. Einfache Mehrheit: Es werden dabei NUR die Anwesenden Miteigentümer bzw. Stimmen die über einer wirksamen Vertretung verfügen gezählt. Dem Antrag müssen nur mehr als 50% zustimmen. So viele Miteigentümer bekommt man immer auf seine Seite. Anders ausgedrückt: Wenn ich - weil ich eine Ladestation, auf meine Kosten installieren möchte - keinen Konsense in der Gemeinschaft finde, dann läuft da sowieso etwas schief. Dann ist auch nichts mehr zu verlieren und ich würde dann selbst andere Abstimmungen blockieren. Es gibt überhaupt keinen Grund warum die Gemeinschaft etwas dagegen haben sollte und irgendeine Mehrheit braucht es schon, sonst könnte ja jeder machen was er will. Wichtig ist doch, dass nun nur noch die einfach und nicht mehr die absolute benötigt wird. So kann der "EINE" Nörgler nichts mehr anrichten. Das war doch bis jetzt das riesen Problem, denn einen Idioten gibt es immer.
Römer, Roland
23.03.2020 um 23:44
Was ist mit dem Brandschutz? Bisher gelingt es den Feuerwehren nicht brennende E-Autos zu löschen. In einer Tiefgarage wäre das verheerend.
Ulrich Ross
17.06.2020 um 15:52
Über 300 Autos verbrennen jeden Tag auf Deutschlands Straßen. Gelegentlich auch in Garagenanlagen.Bislang halten sich brennende Elektroautos sehr in Grenzen.So schreibt der ADAC aktuell: "Selbstentzündung eines Elektroautos ohne externe Einwirkung währender der Fahrt, im Stand oder beim Laden aufgrund eines technischen Defektes ist extrem selten. Bedenken hinsichtlich Risiken beim Laden eines Elektroautos in einer Tiefgarage sind ebenso unbegründet – sofern die Elektroinstallation fachmännisch durchgeführt wurde." (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/sicherheit-elektroauto/)Also: keine Sorge. Ein ausreichend dickes Kabel zum Parkplatz verhindert zuverlässig Kabelbrand, das Auto tut den Rest.
Topifun
14.10.2019 um 23:50
Das sind wieder Gesetzentwürfe, wo man nur den Kopf schütteln kann. Was hat es einen Miteigentümer zu interresieren, wenn man sich eine Wallbox auf eigene kosten und Stromanschluss legen läst. Auf solche Entwürfe können nur Beamte im Ministerien kommen.
D-Tric
01.11.2019 um 22:09
Topifun: weil hier in der Regel Gemeinschaftseigentum betroffen ist (Hausanschluss, Tiefgarage etc.) geht das alle Eigentümer an. Es ist leider nicht alles so einfach, wie man es gerne hätte. Die praktische Umsetzung seh ich da noch viel schwieriger. Wenn man es einem Eigentümer oder Mieter erlaubt, müsste man es allen erlauben. Was aber, wenn nach dem 10. Anschluss die Kapazitäten erschöpft sind? Wer bezahlt dann die Aufrüstung des Hausanschlusses? Hier müssen auf jeden Fall vernünftige Förderprogramme here.
D-Tric
14.10.2019 um 20:26
Versteh ich nicht - wenn jeder Mieter einen Anspruch hat, aber der Eigentümer erst eine Mehrheit braucht - wie passt das zusammen?
ManfredO
16.10.2019 um 09:20
So wie halt alles in Berlin zusammenpasst - gepfuscht und gemurckst!!!! Wieso braucht es erst eine Mehrheit!!! Bei der Deutschen Verweigerungshaltung gegenüber Veränderungen ... war ja auch wieder die CSU am Werk, wer braucht diese Partei noch
D-Tric
01.11.2019 um 21:51
Naja, das mit der einfachen Mehrheit ist schon ein Fortschritt. Bisher musste die Mehrheit einstimmig sein, d.h. bei grösseren Objekten mit vielen Eigentümern konnte man das ganz vergessen.
nfk
15.10.2019 um 09:40
dem kann ich nur beipflichten. Ich denke dabei immer an die Aussagen meines Mentors. 2 Ingenieure 5 Meinungen
W.K.
16.10.2019 um 09:59
Die Regelung springt zu kurz. Ich selbst bin Mieter, mein vermieter, eine Wohnungsbaugesellschaft hat mir genehmigt eine Wallbox an meinem Tiegaregenpaltz einzubauen. Kosten rd. 2500 - 2800 EUR. Wer als Mieter ist bereit diesen Betrag in ein Mietobjekt zu investieren. Für dieses Geld kann ich 5 jahre an öffentlichen Ladestationen laden - wenn, dann müsste der Vermieter verpflichtet werden die Wallbox zu installieren, es ist ja eine Wertsteigerung der Mietsache. Dass die Investion auf die Miete umgelegt wird ist dabei selbstverständlich. Aber nur dem Mieter die Möglichkeit zu bieten auf eigene Kosten tätig zu werden ist zu wenig. Nach Ablauf der Mietzeit kommen dann ja ggf. noch die Rückbaukosten hinzu.
D-Tric
01.11.2019 um 21:59
Dafür gehört die Wallbox dann aber auch Dir und Du kannst sie beim Auszug mitnehmen oder an den nächsten Mieter weiterverkaufen. Klar, die Installationskosten fallen natürlich an. Zumindest die Verlegung der Kabel könnte der Vermieter bezahlen. Aber ich denke, das ist einfach Verhandlungssache. Rückbaukosten - also ich denke das ist ein theoretisches Problem. Kein Vermieter der bei Verstand ist wird einen Rückbau verlangen.

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