BW-e-Gutschein: Höchstsatz nur noch 300 mal verfügbar

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Für etwa 1.200 Elektro-Fahrzeuge wurde bisher die Landesförderung Baden-Württembergs über den sogenannten BW-e-Gutschein in Anspruch genommen. Damit seien die aktuellen Förderkonditionen nur noch für circa 300 Fahrzeuge verfügbar, teilt das Verkehrsministerium mit.

Denn sobald die Zahl der Förderungen von 1.500 Fahrzeugen erreicht ist, werden Antragsteller statt bisher bis zu 5.000 nur noch 3.000 Euro erhalten. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann rechnet damit, dass die Schwelle von 1.500 E-Autos bis Ende des Jahres erreicht sein wird. Anschließend wolle man mit dem niedrigeren Fördersatz bei gleichbleibenden Budget noch mehr Antragsteller erreichen, heißt es aus dem Ministerium. Die Absenkung des Betrags begründet der Minister mit dem allgemeinen Statement, dass der Einsatz öffentlicher Fördergelder laufend einer kritischen Überprüfung unterzögen würde.

Mit dem BW-e-Gutschein der „Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW“ unterstützt Baden-Württemberg seit 2017 spezielle Branchen und öffentliche Träger, zum Beispiel Fahrschulbetriebe, Pflege- und Sozialdienste, Gewerbetreibende mit Lieferverkehren aber auch kommunale Betriebe. Die Zuschüsse puffern die Kosten für Betrieb und Unterhalt von E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur ab. Sie sind zusätzlich zur Bundesförderung beantragbar.

Dank des BW-e-Gutscheins konnten dem Land zufolge mit einer Fördersumme von 4,5 Millionen Euro inzwischen rund 30 Millionen Euro Gesamtinvestition in Elektrofahrzeuge (Nettolistenpreis) bewirkt werden. Zu den Antragstellern mit den größten genehmigten Fördersummen gehört die Energie Calw GmbH, die Zuschüsse für 28 elektrische Carsharing-Fahrzeuge erhält, und die BeneVIt Pflege in Baden-Württemberg GmbH aus Burladingen mit 20 Fahrzeugen. Für den Verkehrsminister sind beide Beispiele ein Beleg dafür, dass „Elektromobilität im unternehmerischen Alltag den Praxistest bestanden hat“.

Detaillierte Informationen zu den Förderkriterien sowie zur Antragstellung sind unter www.elektromobilität-bw.de abrufbar. Koordiniert wird die Ausschüttung der Förderung von der Landesbank im Auftrag des baden-württembergischen Verkehrsministeriums.
vm.baden-wuerttemberg.de

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