Bundeskabinett bringt Autogipfel-Maßnahmen auf den Weg
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung und Erhöhung des Umweltbonus sowie den Masterplan Ladeinfrastruktur formal beschlossen. Die Maßnahmen waren vor rund zwei Wochen nach einem Autogipfel angekündigt worden.
Beschlossen wurde unter anderem, den bestehenden Umweltbonus für reine Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis von weniger als 40.000 Euro von 4.000 auf 6.000 Euro zu erhöhen – bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro werden noch 5.000 Euro gefördert. Auch Plug-in-Hybride werden weiter gefördert, hier steigt der Satz von 3.000 auf 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro. Einzige kleine Änderung im Vergleich zu der Kommunikation nach dem Autogipfel: Die Fördersumme für PHEV mit einem Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro steigt nur auf 3.750 Euro statt der angekündigten 4.000 Euro.
Wie bisher teilen sich der Bund und die Autobauer die Förderung zu gleichen Teilen. Für die verlängerte Förderung stellt der Bund 2,09 Milliarden Euro bereit – der Umweltbonus wird bis Ende 2025 gezahlt oder wenn das Budget aufgebraucht ist. Die insgesamt dritte Änderung der „Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. „Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).
Beschlossen wurde auch, dass es eine Kaufprämie für junge Gebrauchtwagen gewährt werden soll. Auch das wurde nach dem Autogipfel angekündigt, allerdings nur sehr vage – inzwischen gibt es hierzu weitere Details: Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug „weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten“ habe. Zudem muss der ungeförderte Firmen- bzw. Dienstwagen zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens vier und maximal acht Monate erstmals zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen. Dann soll der Käufer bei der „Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten“. Die Rede ist allerdings nur von „einer Umweltprämie“ – die genaue Höhe nennt die Regierung immer noch nicht.
Im Rahmen des ebenfalls am Montag beschlossenen Masterplans Ladeinfrastruktur sollen in den nächsten zwei Jahren 50.000 öffentliche Ladepunkte entstehen – bis 2022 sollen die Autobauer hierzu 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern.
Zusätzlich zum beschleunigten Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur werden 2020 erstmals 50 Millionen Euro für private Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem sollen verstärkt Ladepunkte auf Kundenparkplätzen gefördert werden, ein Aufruf hierzu soll im Frühjahr 2020 starten. Das Problem bei den Kundenparkplätzen ist bislang die Zugänglichkeit: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Ladesäule 24/7 nutzbar ist – viele Kundenparkplätze sind aber außerhalb der Öffnungszeiten geschlossen.
Per Auflage soll zudem geregelt werden, dass an allen Tankstellen in Deutschland ebenfalls Ladepunkte entstehen. Allerdings gibt es hierzu noch keine offiziellen Details, um welche Art von Ladepunkten es sich hierbei handeln soll. Wie angekündigt soll noch in diesem Jahr eine „Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ eingerichtet werden, um den Aufbau der Ladepunkte zu koordinieren.
Dem Portal „Golem“ lag der Masterplan Ladeinfrastruktur vorab vor. In der Analyse des 14-seitigen Papiers sind dem Autor aber bereits einige Probleme und Folgen der Maßnahmen aufgefallen – etwa dass private Nutzer wohl kaum von den angekündigten 50 Förder-Millionen profitieren werden.
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Bundestag die Dienstwagen-Förderung bis 2030 verlängert und in diesem Zuge den Steuersatz für den geldwerten Vorteil für E-Autos bis 40.000 Euro (hier aber der Brutto-Listenpreis) auf 0,25 Prozent gesenkt.
handelsblatt.com, bundesregierung.de (Umweltbonus), bundesregierung.de (Masterplan)
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