CO2-Gesetzgebung: Müssen PHEV überwacht werden?
Die neue europäische CO2-Gesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verpflichtet die EU-Kommission, ab dem kommenden Jahr den realen Verbrauch an Kraftstoff und elektrischer Energie zu überwachen. Darauf weist das ICCT hin.
Entsprechende Geräte zur Aufzeichnung des realen Energieverbrauchs (On-Board Fuel Consumption Meter, kurz OBFCM) müssen laut ICCT ab dem 1. Januar 2020 in allen neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen eingebaut werden. Für Plug-in-Hybride bedeutet dies, dass detailliert festgehalten und übermittelt wird, in welchem Umfang sie elektrisch bewegt werden – allerdings nicht für individuelle Sanktionen, sondern eine generelle Erfassung dieses Antriebstyps.
Bei den PHEV weist nicht nur das ICCT seit Jahren darauf hin, dass der reale CO2-Ausstoß extrem vom Fahr- und Ladeverhalten des Nutzers abhängt. In Deutschland war im Zuge der Erhöhung des Umweltbonus auch für PHEV erneut Kritik an der Umweltfreundlichkeit des Antriebskonzepts bzw. der Förderpolitik aufgekommen.
Die neue europäische CO2 Gesetzgebung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verpflichtet die EU-Kommission, den realen Verbrauch an Kraftstoff und elektrischer Energie zu überwachen. Die Abbildung zeigt vier mögliche Datenübertragungswege.#ChartoftheWeek pic.twitter.com/kMbUNfpX1n
— The ICCT (@TheICCT) November 25, 2019
Als die bisherigen Vorschriften erlassen wurden, hätten nur die Daten von Verbrenner-Autos vorgelegen, so das ICCT. Damals habe man angenommen, dass ein PHEV einmal am Tag geladen wird. „Mit den OBFCM-Daten konnte das tatsächliche Betriebs- und Auflademuster von PHEV analysiert werden“, schreibt das ICCT. „Da es wahrscheinlich ist, dass das Wiederauflademuster von PHEV von anderen Parametern als nur der Reichweite im Hybridmodus abhängt, könnten die OBFCM-Daten in Kombination mit Fahrzeuginformationen verwendet werden, um repräsentative und fahrzeugspezifischere Utility Factors zu bestimmen, die zusätzliche Faktoren berücksichtigen – z.B. Fahrzeugleistung, Leistungs-Masse-Verhältnis, Grundfläche, Masse und Verhältnis von herkömmlicher zu elektrischer Leistung.“
Das Hauptziel für die Erfassung der Daten sei die Überwachung der Entwicklung der Lücke zwischen dem Normverbrauch in der Typgenehmigung und den realen CO2-Emissionen. „Irgendwann werden diese Information verwendet, um regulatorische Maßnahmen zu entwickeln, die sicherzustellen, dass die Lücke nicht im Laufe der Zeit wächst“, schreibt das ICCT. Die OBFCM-Daten seinen auch für andere Zwecke wertvoll. Verbraucher könnten sich durch den realen Kraftstoff- und Energieverbrauch besser über klimafreundlichere Fahrzeuge informieren. Auch der Einfluss des Fahrzeugalters auf den Realverbrauch könnte erfasst werden.
Offen ist aber, wie die aufgezeichneten Daten übertragen werden sollen. Laut ICCT kommen dafür vier Wege in Betracht: Das manuelle Auslesen in der Werkstatt (etwa während einer Inspektion), das stichprobenartige Auslesen durch die Polizei bei Verkehrskontrollen, über Flottenmanagement-Software bei Firmen- und Mietwagenflotten oder schließlich Over-the-air (OTA). Während bei den ersten drei Methoden noch ein Mittler notwendig ist, könnten die Daten per Funk-Übertragung direkt auf den Servern der EU-Kommission gespeichert werden.
Nicht nur aus diesem Grund empfiehlt das ICCT die OTA-Technologie: Bei (elektrischen) Neuwagen dauert es Jahre, bis die erste Inspektion oder TÜV fällig wird. Bei den Verkehrskontrollen steigt der Aufwand für die Polizei weiter, zudem ist nicht mir repräsentativen Ergebnissen zu rechnen. Und die Flotte-Lösung erfasst viele Privat-Kunden nicht.
theicct.org (PDF)
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