WEG-Reform wird frühestens 2020 beschlossen
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), mit der Mieter einen Anspruch auf die Errichtung einer Ladestelle in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen erhalten sollen, lässt weiter auf sich warten. Die Bundesregierung wird die Reform wohl nicht mehr wie geplant in diesem Jahr auf den Weg bringen.
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Der Referentenentwurf werde veröffentlicht, „sobald die Verbändeanhörung erfolgt. Dies wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr der Fall sein“, teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage von Golem.de mit. Es sei geplant, einen Entwurf „demnächst“ mit den anderen Ministerien abzustimmen.
Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits Mitte Oktober verabschiedet. In der Folge wurde der Gesetzentwurf über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Wenn der Entwurf aktuell noch auf Regierungsebene hängt und noch nicht einmal in Abstimmung mit den anderen Ministerien ist, lässt sich eine Beratung im Bundestag noch nicht absehen. Der Bundesrat hatte bereits im Dezember 2017 einen ähnlichen Entwurf verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet – bislang wurde er noch nicht aufgegriffen.
Laut dem Gesetzentwurf, den eine Bund-Länder Arbeitsgruppe im August veröffentlicht und der Bundesrat verabschiedet hatte, soll jeder Mieter einen Anspruch darauf haben, dass an seinem Stellplatz eine Ladestation eingebaut wird. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur ausnahmsweise verweigern: Wenn er sich selbst verpflichtet, eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen oder wenn sein „Interesse am unveränderten Erhalt des Gebäudes“ überwiege, so das Fachportal Juris.
In Eigentümergemeinschaften soll laut dem Entwurf künftig ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Miteigentümer ausreichen, um auch Wohnungseigentümern den Einbau von Ladestationen zu erleichtern. Bislang müssen nach der aktuellen Fassung des WEG sämtliche Miteigentümer diesem Umbau am Gemeinschaftseigentum zustimmen.
Offen ist auch, ob und welche Änderungen an dem Entwurf gemacht werden, wenn die Abstimmung mit den Verbänden und den anderen Ministerien erfolgt ist.
Verbände wie der BDEW und Bundesverband e-Mobilität und zuletzt auch der ADAC hatten auf zügige Änderungen im WEG gepocht, um die Elektromobilität für die große Gruppe der Mieter attraktiver zu machen. Doch die Regierung will das „Recht auf die eigene Ladestation“ nicht separat und beschleunigt durchbringen, sondern als Teil einer umfassenden WEG-Reform.
Update 14.01.2020: Bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes zur Erleichterung der Installation privater Ladestationen geht es nun endlich vorwärts – ein wenig: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt, der nun zur Stellungnahme an die Länder- und an Verbände versandt wird. „Mit dem heute vorgelegten Referentenentwurf möchten wir bauliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität erleichtern“, so die Ministerin.
Dem Entwurf zufolge soll grundsätzlich jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf haben, dass ihm Umbaumaßnahmen gestattet werden – also der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes – allerdings auf eigene Kosten. Auch die Folgekosten wären allein von dem bauwilligen Wohnungseigentümer zu tragen.
Solche Ansprüche sollen künftig auch jedem Mieter zustehen. Aber: Wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter „auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann“, bestehe der Anspruch nicht. Offen ist auch noch das Tempo der Umsetzung: Das Handelsblatt schreibt lediglich, dass die Neuregelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten könnten.
golem.de, bmjv.de (Update), handelsblatt.com (Update)
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