Medienbericht: Erhöhung des Umweltbonus verzögert sich deutlich
Die Erhöhung des Umweltbonus verzögert sich laut einem Medienbericht deutlich, möglicherweise um mehrere Monate. Die EU-Kommission muss die Subvention bekanntlich beihilferechtlich prüfen, doch kann das derzeit gar nicht tun – weil die Regierung den Antrag bisher nicht formal gestellt hat.
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Die Bundesregierung habe nach Informationen der „Zeit“ die Kommissionsdienststellen zwar über die neuen Beschlüsse informiert, seitdem aber keine weiteren Informationen vorgelegt – offenbar weil sie noch am finalen Gesetzestext arbeitet. „Derzeit wurde diese Regelung von Deutschland nicht angemeldet und wird daher von den Kommissionsdienststellen nicht bewertet“, so eine Sprecherin der EU-Wettbewerbsbehörde gegenüber der Wochenzeitung.
Kurz vor Weihnachten seien neue Wünsche zur Förderung zusätzlicher Fahrzeugarten an das BMWi herangetragen worden, die sich noch in der internen Abstimmung befinden, zitiert die „Zeit“ aus einem Schreiben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Auszahlung des Umweltbonus zuständig ist.
Noch im Januar hatte das BAFA per Tweet mitgeteilt, dass die EU-Kommission die neue Regelung noch beihilferechtlich prüfen müsse. „Das @BMWi_Bund ist optimistisch, dass die EU-KOM die Umweltprämie zügig genehmigen wird“, schrieb die Behörde weiter. So wurde suggeriert, dass der Ball in Brüssel liegt. Doch die Informationen der „Zeit“ legen nahe, dass der Ball die deutsche Hauptstadt Berlin nie verlassen hat.
Aktueller Stand #Umweltbonus: Die neue Regelung soll so bald wie möglich in Kraft treten. Die EU-KOM muss sie vorher jedoch noch beihilferechtlich prüfen. Das @BMWi_Bund ist optimistisch, dass die EU-KOM die Umweltprämie zügig genehmigen wird.
Wir halten Sie auf dem Laufenden. pic.twitter.com/dxoFYAIcua— BAFA Bund (@BAFA_Bund) January 3, 2020
Bei dem Autogipfel Anfang November hatten sich die Bundesregierung und die Industrie auf die höheren Fördersätze geeinigt. Wenige Wochen später hatte das Kabinett die Maßnahmen auch formal beschlossen. Zur Erinnerung: Für reine Elektroautos mit einem Netto-Listenpreis von weniger als 40.000 Euro soll der Umweltbonus von 4.000 auf 6.000 Euro steigen – bei einem Netto-Listenpreis bis 65.000 Euro werden noch 5.000 Euro gefördert. Auch Plug-in-Hybride werden weiter gefördert, hier soll der Satz von 3.000 auf 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis von 40.000 Euro steigen, die Fördersumme für PHEV mit einem Netto-Listenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro soll künftig bei 3.750 Euro liegen.
Bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind bei der Behörde somit insgesamt 164.579 Anträge auf die Kaufprämie eingegangen, davon 109.386 für Batterie-elektrische Fahrzeuge, 55.084 für Plug-in-Hybride und 109 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge. Der Dezember war nach Anträgen für rein Batterie-elektrische Fahrzeuge der drittbeste Monat im vergangenen Jahr – und seit Start der Kaufprämie.
Update 16.01.2020: In Anbetracht des aktuellen Berichts ist das Bundeswirtschaftsministerium wohl immer noch der Auffassung, dass im eigenen Haus alles korrekt abgelaufen sei. Gegenüber „Golem.de“ hatte das BMWi noch im Dezember erklärt, dass die beihilferechtliche Prüfung durch die EU-Kommission bereits laufe und noch andauere. Man zeigte sich optimistisch, dass die Europäische Kommission die Prämie genehmigen werde.
Nun hat „Golem.de“ mit der neuen Informationslage erneut nachgefragt. Eine Sprecherin sagte nun, der Stellungnahme aus dem Dezember „sei nichts hinzuzufügen“. Sie wollte sich dem Bericht zufolge aber nicht dazu äußern, ob die Regierung noch gar keine Unterlagen vorgelegt habe – so wie es die Sprecherin der EU-Wettbewerbsbehörde gegenüber der „Zeit“ angegeben hatte.
Update 28.01.2020: Inzwischen hat die Bundesregierung offenbar die ersten Dokumente in Brüssel eingereicht. Wie Golem.de von der EU-Kommission erfuhr, hat die Bundesregierung erst „am 20. Januar 2020 Informationen über die geplante Verlängerung vorgelegt, die die Kommission nun vorrangig prüfen wird.“ Das große Aber: Offiziell notifiziert hat die Bundesregierung den Vorgang wohl noch nicht. Wann der erhöhte Umweltbonus in Kraft treten wird, ist weiterhin offen.
Anders als bisher sollen „auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung einfach und unbürokratisch eine Umweltprämie erhalten“. Weitere Details zu diesem Teil der Neuregelung gibt es allerdings noch nicht.
finanznachrichten.de, zeit.de, golem.de (Update), golem.de (Update II)
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