Marken-Händler bei Lade-Förderung offenbar außen vor
Der Bund lehnt bei Marken-Händlerbetrieben offenbar eine Förderung von Ladeinfrastruktur ab. Im konkreten Fall erhielt ein für VW aktives Autohaus eine Förderabsage mit der Begründung, dass der Verdacht bestehe, „dass im Falle einer Förderung das Subsidiaritätsprinzip verletzt würde“.
Den Fall hat das Portal „Kfz-Betrieb“ aufgegriffen. Demnach beantragte das in Nordrhein-Westfalen ansässige Autohaus Trompeter – seines Zeichen Partnerhändler von VW – eine Förderung zum Aufbau von Ladeinfrastruktur. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen erteilte dem Autohaus eine Absage. In der E-Mail heißt es: Man habe konkrete Hinweise, „dass Autohändler sich bereits vor einer etwaigen Bewilligung dazu verpflichtet haben, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge unabhängig von einer möglichen Förderung zu errichten. Infolgedessen besteht der Verdacht, dass im Falle einer Förderung das Subsidiaritätsprinzip verletzt würde“. Heißt konkret: Da Volkswagen seinen Servicepartnern ohnehin vorschreibt, ab dem 1. April zwei Ladepunkte bereitzustellen, gibt’s keine Förderung.
Laut „Kfz-Betrieb“ wird sich nun der VW/Audi-Partnerverband (VAPV) einschalten, der das Vorgehen als „Ungleichbehandlung“ bezeichnet. Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) befasst sich mit der Thematik und will sich „um die Klärung der Rechtslage bemühen“. Letzterem sind bereits mehrere ähnliche Fälle von VW/Audi-Partnerorganisationen bekannt. „Wir können nicht ausschließen, dass auch Händler und Werkstätten anderer Fabrikate betroffen sind“, wird Marcus Weller, E-Mobilitätsexperte beim ZDK, zitiert.
kfz-betrieb.vogel.de (Bezahlschranke)
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