Weiter keine Feinstaub-Ausnahme für E-Autos
In viele Umweltzonen dürfen nur noch Autos mit grüner Plakette einfahren. Doch es gibt Ausnahmen, etwa für Oldtimer, Arbeitsmaschinen, Krankenwagen oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen – aber nicht für E-Autos.
Wie ein aktueller Bericht aus Wiesbaden zeigt, werden „Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet“. Der Gesetzgeber hat einfach immer noch keine Ausnahme geschaffen. Soll heißen: Ohne grüne Plakette gibt es auch für E-Auto-Fahrer ein Bußgeld. Absurder wird’s heute nicht mehr…
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