Tesla ändert Garantiebedingungen für Batterie
Es gibt einige Änderungen bei den Garantiebedingungen von Tesla. Beim Model S und Model X wird eine Obergrenze für die Laufleistung eingeführt. Von einer anderen Änderung sind jedoch alle künftigen Tesla-Fahrer betroffen.
Die bisher für acht Jahre mit unbegrenzter Laufleistung geltende Garantie beim Model S und Model X für die Batterie und den Antriebsstrang wurde abgeschafft und durch ein Limit von 150.000 Meilen (ca. 240.000 km) ersetzt. Tesla kommt den Fahrern eines Model S und Model X aber auch entgegen und verbessert an anderer Stelle die Garantie-Bedingungen rund um die Batterie: Dort ist nun auch ein fester Wert für die Mindestkapazität angegeben, wie beim Model 3 (dort seit der Einführung) beträgt er 70 Prozent.
Beim Model 3 gelten für diese Mindestkapazität jedoch andere Reichweiten. Mit dem kleineren Akku der Version Standard Range+ sind es 160.000 Kilometer, mit den größeren Akkus (Long Range) der Dual-Motor- und Performance-Variante sind es 192.000 Kilometer. Laut den von Tesla veröffentlichten Garantiebedingungen gelten diese Werte auch für das Model Y. Unterschreitet die nutzbare Kapazität innerhalb der acht Jahre oder der angegebenen Laufleistung die Marke von 70 Prozent der Original-Kapazität, haben die Kunden Anspruch auf einen Ersatz bzw. eine Reparatur.
Alle ab Ende Januar neu verkauften E-Autos von Tesla sind allerdings von einer weiteren Änderung betroffen, die dem Unternehmen großen Spielraum lassen könnte: Wenn die Batterieleistung durch Software-Updates zum Schutz des Akkus sinkt, ist dies von der Garantie nicht erfasst.
Mit diesem Schlupfloch könnte Tesla die zuvor garantierten 70 Prozent womöglich wieder umgehen – etwa wenn der Akku per Softwareupdate begrenzt wird und die Schwelle von 70 Prozent nicht aufgrund der Degradation unterschritten wird. Von einigen Nutzern in deutschen Foren wird die fehlende rechtliche Sicherheit bemängelt.
Möglich ist, dass diese Formulierung eine Reaktion auf einen Vorfall aus dem vergangenen August ist. Damals hatte ein Tesla-Besitzer geklagt, das Unternehmen habe die Kapazität des Akkus per Software eingeschränkt. So habe das Unternehmen einen kostspieligen Rückruf wegen defekter Batterien vermeiden wollen. Nach einem Update, bei dem infolge eines Brands bei einem Model S in Hongkong das Lade- und Wärmemanagements verändert wurde, sank die Reichweite seines Model S nach Angaben des Klägers von 247 auf 217 Meilen. Mit der neuen Klausel hätten Kunden gegen eine solche Einschränkung keine Handhabe mehr – schließlich geschah sie zum Schutz des Akkus.
teslamag.de, tesla.com, spiegel.de (Klage)
6 Kommentare