Deutscher Verkehrsgerichtstag formuliert Empfehlungen zu E-Tretrollern
Auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag, der Ende Januar in Goslar stattfand, wurde auch über E-Tretroller diskutiert. Die Experten formulierten einige Empfehlungen zu den elektrischen Kleinstfahrzeugen, auch über die umstrittenen E-Tretroller hinaus.
So sollten Elektro-Tretroller nach den Vorstellungen des Verkehrsgerichtstags künftig mit Blinkern ausgerüstet werden. Wie das Portal „heise online“ berichtet, hätten Experten auf dem Kongress gewarnt, dass das Anzeigen der Fahrtrichtung mit der Hand zu gefährlich sei – anders als ein Fahrrad könnten die E-Tretroller mit einer Hand nicht sicher gesteuert werden.
Des Weiteren wurde vorgeschlagen, dass das Fahren eines E-Tretrollers künftig nur noch mit einer bestandenen Prüfung samt Prüfbescheinigung erlaubt sein soll – quasi eine Art E-Tretroller-Führerschein. Nach der derzeit gültigen Fassung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) dürfen Personen ab 14 Jahren „ohne jeden Nachweis von Kenntnissen zu Verkehrsregeln“ die E-Tretroller fahren, so die Kritik. Die Empfehlung sieht vor, dass die Prüfbescheinigung ab einem Mindestalter von 15 Jahren, also ähnlich wie ein Mofa-Schein, erworben werden kann.
Ein Problem ist, dass „in vielen Bereichen die für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen geltenden Regeln zu wenig bekannt sind beziehungsweise nicht hinreichend beachtet werden“. Das gelte für Punkte wie die Promillegrenzen, die erlaubten Verkehrsflächen und die zulässigen Fahrzeuge. „Der Arbeitskreis setzt sich daher nachdrücklich für mehr Öffentlichkeitsarbeit, vor allem durch Information und Aufklärung auch durch Verleihfirmen, ein“, heißt es in dem Abschlussdokument zum diesjährigen Verkehrsgerichtstag.
Aber auch mit nachgewiesener Kenntnis von Verkehrsregeln heißt das noch lange nicht, dass sich die Nutzer in der Praxis auch daran halten. Ursachen für Unfälle seien stets Unachtsamkeit, Fehler beim Abbiegen, Missachtung der Wartepflicht, Ablenkung oder Trunkenheit, so die Verkehrsrechtsexperten. Aber auch die Gesetzgeber müssen aus Sicht des Verkehrsgerichtstags nachbessern: Gefordert wurde unter anderem eine bundeseinheitliche Regelung, wo die Gefährte legal abgestellt werden dürfen. Diese unterscheiden sich mitunter von Stadt zu Stadt.
Zudem sehen die Experten Nachholbedarf bei der Rad-Infrastruktur: Da die E-Tretroller auf Radwegen fahren müssen, sollten diese wegen der erhöhten Nutzung ausgebaut werden. „Wo die Gesamtbreite für eine separate Führung auf Radwegen, Radfahr- oder Schutzstreifen nicht ausreicht, müssen E-Scooter die Fahrbahn benutzen“, sagte Detlev Lipphard vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat. „Auf diesen Straßen sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit Tempo 30 angeordnet werden können.“
Ein weiterer Punkt: die bessere Strafverfolgung bei der Missachtung von Regeln. Eine der Empfehlungen sieht vor, dass nach einem Verstoß die Nutzerdaten von den Verleihfirmen an die Behörden weitergegeben werden sollen. „Um Unfälle zu vermeiden, brauchen wir klare Regeln“, sagt Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) . „Vorschriften sind keine Schikane, sondern notwendig, wenn wir die Vision Zero ernst nehmen wollen.“ Insgesamt zeigt sich die DVW nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar zufrieden mit den Empfehlungen des Arbeitskreises zu „Elektrokleinstfahrzeuge“.
Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend
Eine Legalisierung weiterer E-Kleinstfahrzeuge, insbesondere ohne Lenkstange, hält der Arbeitskreis zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht sinnvoll und empfiehlt eine weitere Beobachtung unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland.
Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstags, im Grunde genommen einer Fachkonferenz von bis zu 2000 Verkehrsjuristen und Experten aus Hochschulen, Automobilclubs, Ministerien, Behörden, Unternehmen und Verbänden, sind rechtlich jedoch nicht bindend. Bei der Ausarbeitung neuer Gesetzte werden die Empfehlungen aber regelmäßig beachtet.
heise.de, deutscher-verkehrsgerichtstag.de (Empfehlungen als PDF, Elektrokleinstfahrzeuge ab Seite 5), deutsche-verkehrswacht.de
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