Wird bei Tesla Grohmann zu viel gearbeitet?
Die rheinland-pfälzische Landesregierung untersucht laut einem Medienbericht mögliche Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz bei Tesla Grohmann Automation. Und auch der Gigafactory 4 in Brandenburg droht neuer Gegenwind – aus Bayern.
Nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ bestehe der Verdacht, dass bei Grohmann die gesetzlich festgelegten maximalen Arbeitszeiten regelmäßig überschritten wurden und gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsschutz verstoßen wurde. Tesla dementiert die Anschuldigungen, ohne jedoch ins Detail zu gehen.
Laut den Insidern, auf die sich das Wirtschaftsmagazin beruft, soll auch der Betriebsrat bei Tesla Grohmann gespalten sein, ob er gegenüber der Geschäftsführung fordern soll, dass die Überstunden abgebaut und das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden: Da die Überstunden sehr gut vergütet werden, würden „zahlreiche Mitarbeiter“ ein Vorgehen gegen die hohe Überstundenzahl kritisch sehen.
Elon Musk, selbst für seinen Arbeitseifer und ausufernde Wochenarbeitszeit bekannt, wird es wohl freuen. Ob Mitarbeiter von Tesla Grohmann aber schon – wie einst von Musk rund um die „Produktionshölle“ beim Model 3 überliefert – in der Fabrik geschlafen haben, ist nicht bekannt.
Ob Musk beim Produktionsanlauf in der Gigafactory 4 auch mit dem Schlafsack in Brandenburg auftauchen wird, ist offen. Falls es überhaupt soweit kommt: Der „Tagesspiegel“ berichtet, dass ein Verein aus Bayern (!) erwäge, gegen den Bau der Gigafactory in Grünheide zu klagen. Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB), der strikt gegen Windkraft eintrete und in Brandenburg bisher nie in Erscheinung getreten sei, wolle „eine Stellungnahme als anerkannte Naturschutzvereinigung“ abgeben und „erwäge auch, Rechtsmittel einzulegen“.
VLAB wurde 2015 vom Freistaat Bayern und 2019 vom Umweltbundesamt als Umwelt- und Naturschutzvereinigung anerkannt. Damit kann der Verein bundesweit über das Verbandsklagerecht gegen Genehmigungsbescheide von Bau- und Infrastrukturprojekten klagen.
wiwo.de, tagesspiegel.de
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