Gesetz könnte E-Tretroller-Verleihern Geschäftsgrundlage entziehen

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Der Bundesrat soll am morgigen Freitag über die Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften abstimmen. Diese beinhalten auch einen Antrag des Landes Berlin, der Elektro-Tretroller-Anbietern das Geschäft massiv erschweren könnte.

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Das geht aus einem Bericht des „Handelsblatt“ hervor. Der Berliner Antrag enthält demnach die Forderung, dass Anbieter Städte künftig um Erlaubnis fragen müssen, um ihre Fahrzeuge auf dem Gehweg parken zu dürfen. „Das Parken von Elektrokleinstfahrzeugen (…) auf für den Fußgängerverkehr vorgesehenen Verkehrsflächen bedarf der Erlaubnis, wenn dies zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Vermietung oder zu deren Verleih, erfolgt“, heißt es wortwörtlich im Antrag.

Eine etwaige Gesetzesänderung könnte E-Tretroller-Verleihern also die Geschäftsgrundlage entziehen. Denn das Free-Floating-Konzept wäre damit passé, einzig der stationäre Verleih wäre noch möglich. Mit Voi kommt dem jedoch ein erster Anbieter bereits zuvor. Seit letztem Wochenende gibt es in der Voi-App für Nürnberg, Frankfurt, München und Stuttgart speziell ausgewiesene Parkzonen, an denen die E-Tretroller abgestellt werden können, ohne für andere Verkehrsteilnehmer zum Hindernis zu werden. Die Parkzonen sind ein Learning aus dem ersten Jahr Betrieb in Deutschland und werden bald auch in weiteren Städten freigeschaltet werden. Mit der bundesweiten Anpassung des Betriebsmodells will der Betreiber das Parken der E-Tretroller strenger regulieren.

Begründet wird der Antrag laut „Handelsblatt“ mit Problemen für Fußgänger und mobilitätseingeschränkten Personen. Das weiß man speziell in Berlin: Dort tummeln sich alle großen Anbieter mit zusammen fast 10.000 E-Scootern. Wenig verwunderlich also, dass der Antrag aus der Bundeshauptstadt kommt.

Fakt ist aber auch: Der Antrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung kommt zu einem Zeitpunkt, zu dem Bewegung in den Markt gekommen ist. „Er würde die E-Scooter-Verleiher mitten in einer Konsolidierungsphase treffen“, heißt es im oben genannten Bericht. Mobilitätsexperten hätten erwartet, dass im Winter der Verdrängungswettbewerb bei den E-Tretroller-Verleihern beginnen würde. Aktuellstes Beispiel: Ende Januar hat der US-Anbieter Bird den deutschen Konkurrenten Circ übernommen.

Update 15.02.2020: Der Bundesrat hat am Freitag die vorgeschlagene StVO-Änderung für den Betrieb von E-Tretrollern in Deutschland, nach der das Parken der Fahrzeuge auf dem Gehweg nur noch bei Einwilligung der Städte möglich gewesen wäre, abgelehnt. Die Verleiher der elektrischen Kleinstfahrzeuge atmen auf. „Wir brauchen in Deutschland neue Verkehrskonzepte, die über die Zweiteilung Straße und Gehweg hinausgehen. Mit dem Beschluss, dass öffentlicher Raum für alternative Mobilitätsangebote weiterhin frei nutzbar bleibt, hat der Bundesrat ein Zeichen für die Verkehrswende gesetzt“, so Claus Unterkircher, General Manager für den DACH-Raum bei Voi, zu dem Ergebnis.
handelsblatt.com, mobilitymag.de, bz-berlin.de (beide Update)

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