Anspruch auf Lademöglichkeit zum September?
Der Bundestag will den Anspruch auf eine private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen laut einem Medienbericht noch vor der Sommerpause beschließen. Damit wäre ein Start der Regelung im Herbst möglich.
Eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion sagte gegenüber dem Portal Golem.de: „Bei einer Verkündigung im Juli würde das Gesetz dann am 1. September 2020 in Kraft treten.“ Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), sagte auf Anfrage von Golem.de, seine Fraktion wolle die Reform „zügig vorantreiben“.
Mit der Ende März vom Kabinett beschlossenen WEG-Reform haben Wohnungseigentümer (und deren Mieter) in Eigentümergemeinschaften den Anspruch auf bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen – also dem Einbau einer Lademöglichkeit. Die WEG-Reform enthält aber auch eine Passage, wonach Eigentümerversammlungen künftig digital abgehalten werden können und Abstimmungen nicht mehr auf Papier, sondern allgemein „in Textform“ erfolgen können.
Trotz der aktuellen Corona-Krise soll die WEG-Reform aber nicht „beschleunigt“ durchgesetzt werden. Laut Luczak würde sich die Abgeordneten „die notwendige Zeit für die parlamentarische Beratung nehmen, um die Weichen im Wohnungseigentumsrecht für die kommenden Jahre richtig zu stellen“. Laut Golem.de geht die SPD davon aus, dass im Mai eine Expertenanhörung und im Juni die zweite und dritte Lesung stattfinden können.
golem.de
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