Bundesrat ist für Förderung von E-Mobilität in Immobilien
Der Bundesrat hat Stellungnahmen zum WemoG und GEIG – zwei Gesetzesvorhaben zur Förderung von Elektromobilität in Immobilien – abgegeben. In beiden Fällen spricht sich die Länderkammer für eine schnelle Umsetzung von europäischen Richtlinien aus.
Beim Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes, kurz WEMoG, handelt es sich um ein Reformvorhaben für das aktuelle Wohneigentumsgesetzes (WEG). Geregelt werden soll darin u.a. gemäß der EU-Richtlinie 2018/844 der Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen. Bisher bekanntlich ein Hemmschuh bei dem Ausbau von Ladeinfrastruktur in privaten und halböffentlichen Räumen.
Kurz zur Einordnung: Mit der Ende März vom Kabinett beschlossenen WEG-Reform haben Wohnungseigentümer (und deren Mieter) in Eigentümergemeinschaften den Anspruch auf bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrischer Fahrzeuge dienen – also dem Einbau einer Lademöglichkeit. Die WEG-Reform enthält aber auch eine Passage, wonach Eigentümerversammlungen künftig digital abgehalten werden können und Abstimmungen nicht mehr auf Papier, sondern allgemein „in Textform“ erfolgen können.
Zu dem von der Regierung entworfenen Gesetzesvorhaben hat jetzt auch der Bundesrat Stellung genommen. Die EU-Richtlinie müsse „schnellstmöglich umgesetzt werden“, es brauche „flankierende gesetzgeberische Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht um den Ausbau der Ladeinfrastruktur in privaten und halböffentlichen Räumen zu erleichtern“. Und: Um auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet zu sein, müssten Themen wie Leerrohre und Sharing bereits jetzt gesetzgeberisch berücksichtigt werden.
Daher ist es laut der Länderkammer angezeigt, die EU-Richtlinie so umzusetzen, dass beim Neubau und bei umfassenden Sanierungen bereits Leerrohre verlegt werden. Dies senke die Kosten für Eigentümer und Mieter bei der nachträglichen Installation von privaten Ladepunkten an Stellplätzen und in Tiefgaragen in beträchtlichem Maße. Um zu untermauern, wie relevant die Reform ist, stützt sich der Bundesrat auf Zahlen der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM), die davon ausgeht, dass in den ersten Jahren 60 bis 85 Prozent der Ladevorgänge im privaten Umfeld und nur 15 bis 40 Prozent im öffentlichen Raum stattfinden.
Bundestag und Bundesrat ziehen bei dem Thema also an einem Strang. Wie berichtet, will der Bundestag den Anspruch auf private Lademöglichkeiten in Tiefgaragen oder auf Parkplätzen laut einem im vergangenen Monat veröffentlichten Medienbericht noch vor der Sommerpause beschließen. Damit wäre ein Start der Regelung im Herbst möglich.
Voran geht es unterdessen auch beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG. Auch zu diesem Kabinettsvorhaben hat der Bundesrat nun Stellung genommen. Das GEIG soll Klarheit darüber schaffen, wie viele Ladepunkte und Leerrohre Gewerbe- oder Wohnimmobilien künftig zur Verfügung stellen müssen. Die Regierung hat sich bei ihrem Entwurf 1:1 an den EU-Vorgaben orientiert.
Wie berichtet sollen demnach künftig neue und grundlegend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt sowie Leitungsinfrastruktur (Leerrohre) für mindestens 20 Prozent der Stellplätze ausgerüstet werden müssen. Für Nichtwohngebäude im Bestand mit mehr als 20 Stellplätzen hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 01.01.2025 mindestens ein Ladepunkt errichtet wird. In neuen oder grundlegend renovierten Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für Ladepunkte vorgerüstet werden.
Der Bundesrat begrüßt den Vorstoß nun in seiner Stellungnahme ausdrücklich („die ordnungsrechtliche Inpflichtnahme von Privatinvestoren im vorliegenden Gesetzentwurf zielt grundsätzlich in die richtige Richtung“), macht aber seinerseits noch Nachbesserungsvorschläge. So will die Länderkammer die Nachrüstverpflichtungen für Bestandsgebäude erweitert wissen, etwa wenn Parkplätze oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes ohnehin renoviert werden. Andererseits soll die Pflicht zur Ausstattung mit Ladeinfrastruktur ausgesetzt werden können, wenn die Installation technisch oder brandschutzrechtlich nicht möglich ist.
Grundsätzlich weist der Bundesrat darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass bei parallelen Ladevorgängen ausreichend Strom vorhanden ist: „Die heutigen Stromnetze sind darauf nicht überall ausgelegt. Ladeengpässe drohen etwa, wenn Ortsnetztrafos zu klein und Erdkabel zu dünn sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für Lückenschlüsse beziehungsweise ein Ausbau der Versorgungsnetzinfrastruktur seien klar und eindeutig zu regeln.
bundesrat.de (WEMoG), bundesrat.de (GEIG)
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