Niedersachsen plant Millionen-Förderung für Ladeinfrastruktur
Niedersachsens Wirtschaftsministerium hat beschlossen, den Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in den kommenden Jahren mit insgesamt 5,7 Millionen Euro zu fördern. Mit den Geldern sollen vor allem Ladepunkte bei Unternehmen gefördert werden, um die Elektrifizierung der Flotten zu erleichtern.
Die entsprechende Förderrichtlinie soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden. Darin sind für den Aufbau von privater Ladeinfrastruktur in Betrieben in Niedersachsen von 2020 bis 2023 zunächst 2,7 Millionen Euro vorgesehen. Ziel ist es laut der Mitteilung des Ministeriums, Unternehmen „beim Aufbau von privater Ladeinfrastruktur zu unterstützen, damit diese ihre Fahrzeugflotten auf E-Mobilität umstellen können“. Genannt werden explizit KMU und Handwerksbetriebe – in Niedersachsen ansässige Konzerne wie etwa Volkswagen sollen wohl nicht von den Geldern profitieren können.
Außerdem wird künftig der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur gefördert. Ziel ist es, ein flächendeckendes Netz mit Schnellladesäulen mit mindestens 100 kW aufzubauen. Dafür stehen im Haushalt 2020 bis 2023 bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung soll zum 1. Januar 2021 starten. Darüber hinaus stellt das Wirtschaftsministerium eine Million Euro bereit, um an Behördenstandorten im eigenen Geschäftsbereich die Ladeinfrastruktur auszubauen und Fahrzeuge auf emissionsarme Antriebe umzustellen.
Wirtschafts- und Verkehrsminister Bernd Althusmann will nach eigenen Angaben bei der Elektromobilität weiter vorangehen. „Wir wollen die Grundlage dafür schaffen, dass niemand in Niedersachsen mehr lange suchen muss, bis er die nächste E-Ladesäule gefunden hat“, wird der Minister in der Mitteilung zitiert. „Hier steht Niedersachsen als Flächenland zwar schon gut da, aber wir müssen noch besser werden, um die Klimaziele zu erreichen. Daher gehen wir das Thema offensiv an.“
Bei der Planung des Ausbaus der öffentlichen Ladepunkte – also vor allem der Schnelllader – soll das StandortTOOL verwendet werden, das auch bei Bundesförderprogrammen eingesetzt wirde. Darüber hinaus soll aber auch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) einbezogen werden. Auf diese Weise soll der örtliche Bezug zu den Kommunen und damit in der Fläche hergestellt werden, so die Überlegung.
niedersachsen.de
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