Werbung mit „Autopilot“ ist irreführend

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Die Klage der deutschen Wettbewerbszentrale gegen Tesla wegen angeblich irreführender Werbeaussagen zum Fahrerassistenzsystem „Autopilot“ war erfolgreich. Das Landgericht München I verbot auch einige weitere Werbeaussagen zum autonomen Fahren.

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So wurde etwa die Aussage „volles Potenzial für autonomes Fahren“ untersagt – auch mit dem Hinweis, dass die Gesetzeslage in Deutschland autonomes Fahren noch nicht erlaube. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig: Wenn Tesla Berufung einlegt, landet der Fall vor dem Oberlandesgericht München.

Tesla selbst lässt sich davon kaum beirren: Einige der beanstandeten Passagen sind auf der deutschen Website nicht mehr zu sehen, der Begriff Autopilot aber noch sehr wohl. Zudem arbeitet Tesla weiter an der Entwicklung des Systems: Elon Musk will nach eigenen Angaben noch 2020 autonomes Fahren nach Level 5 erreichen.

Update 30.11.2020: Trotz des Urteils aus dem Juli wirbt Tesla weiterhin mit dem Begriff „Autopilot“. Der Autobauer ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Bis zu einem Urteil wird es aber wohl etwas dauern: Das Berufungsverfahren wird laut „Welt am Sonntag“ erst Anfang Oktober 2021 verhandelt.

Update 18.08.2022: Eine Klage gegen Tesla wegen angeblich irreführender Werbeaussagen zum Fahrerassistenzsystem „Autopilot“ ist gescheitert. Nachdem die Wettbewerbszentrale zunächst vor dem Landgericht München erfolgreich war, ging Tesla gegen das Urteil in Berufung. Wie „Teslamag“ berichtet, hatte Tesla mit der Berufung am OLG München bis auf eine Ausnahme nun Erfolg. Und diese Entscheidung ist endgültig.
spiegel.de, teslamag.de, bayern.de, automobilwoche.de (Level 5), welt.de (Update), teslamag.de (Update II)

1 Kommentar

zu „Werbung mit „Autopilot“ ist irreführend“
Gerd
01.12.2020 um 08:27
einfach mal nachschauen, was "Autopilot" bedeutet, seit Jahrzehnten. ...

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