VW darf weiter Batterie-elektrische Autos bauen – gerichtlich bestätigt

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Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass man als einzelner Bürger einem Autohersteller nicht zivilrechtlich vorschreiben kann, wie er Elektroautos baut. Der Antragsteller wollte es Volkswagen durch eine einstweilige Verfügung verbieten lassen, Elektroautos mit Batterien als Energiespeicher zu bauen.

Seiner Auffassung nach drohten durch die Batterieherstellung große Klima- und Gesundheitsschäden; stattdessen solle die benötigte Energie im Auto durch wasserstoffbetriebene Generatoren erzeugt werden. Womit sich Gerichte im Jahr 2020 so alles befassen müssen…
kfz-betreib.vogel.de, oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de

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