Verkehrsministerium startet Förderaufruf für E-Autos bei KMU

Das BMVI hat im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität den fünften Förderaufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen und betriebsnotwendiger Infrastruktur gestartet. Besonders kleine Betriebe und Handwerker sollen davon profitieren.

Der neue Aufruf richtet sich gezielt an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf Batterie-elektrische Fahrzeuge umstellen wollen. Auch die Ladeinfrastruktur wird gefördert – aber nur, wenn auch ein Fahrzeug unter den Bedingungen dieses Aufrufs gefördert wird.

Es gilt das sogenannte Windhundverfahren, das heißt die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro. Anträge können ab sofort bis zum 14. September eingereicht werden.

Konkret gefördert werden die Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Gemäß den beihilferechtlichen Bestimmungen der EU werden 40 Prozent dieser Mehrausgaben gefördert. „Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sog. KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen“, schreibt die NOW GmbH.

Wichtig ist, das nur rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gefördert werden – jedoch keine Hybride und Plug-in-Hybride, auch Fahrzeuge mit Antriebsbatterie auf Bleibasis sind ausgeschlossen. Es muss sich um Fahrzeuge der Klassen N1, N2 oder N3 handeln, also Fahrzeuge zum Gütertransport in den Einstufungen bis 3,5 Tonnen, bis 12 Tonnen und über 12 Tonnen. Fahrzeuge zum Personentransport der Zulassungsklasse M oder nicht straßengebundene Fahrzeuge sind in diesem Förderaufruf nicht förderfähig.

Dabei werden nicht pauschal alle KMU gefördert: „Antragsberechtigt sind Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen, die einen Eintrag in der Handwerksrolle oder ins Gewerbeverzeichnis nachweisen können, sowie kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, sofern die Kommune bestätigt, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes bzw. eines vergleichbaren Konzeptes angesehen wird“, heißt es in der Mitteilung.

Sofern die unternehmerische Einstufung und die Zulassungsklasse des Fahrzeugs den Vorgaben entspricht, gibt es noch eine weitere Einschränkung: Die maximale Förderung pro antragstellendem Unternehmen beträgt 10 Millionen Euro – wobei „verbundene Unternehmen“ als ein Antragsteller gelten. Eine Mindestanzahl zu beschaffender Fahrzeuge oder eine Mindestfördersumme gibt es bei dem Förderaufruf nicht.
now-gmbh.de, now-gmbh.de

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