BW-e-Gutschein: Baden-Württemberg passt Förderung an

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Das Verkehrsministerium Baden-Württembergs wird zum 1. September 2020 die Förderung für elektrisch betriebene Fahrzeuge, den sogenannten BW-e-Gutschein, anpassen. Die Förderung wird von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert.

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Antragssteller hätten laut Verkehrsministerium nur noch kurze Zeit die Möglichkeit, von der höheren Förderung zu profitieren. Im Rahmen dieser Umstellung können zukünftig nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen sind nicht weiter förderfähig.

„Nachdem das Wachstum jahrelang im Promillebereich lag, beträgt der Zuwachs 2020 etwa zehn Prozent an den Neuwagen. Elektro-Autos haben damit erstmals einen spürbaren Effekt für den Klimaschutz! Damit noch mehr Fahrzeuge unsere Förderung bekommen können, werden wir allerdings die Fördersätze reduzieren“, teilte der Amtschef des Ministeriums, Prof. Uwe Lahl am Montag in Stuttgart mit. „Wir haben mit einer Fördersumme von mehr als sechs Millionen Euro in den vergangenen zwei Monaten mehr umgesetzt als in den vergangenen zwei Jahren. Insgesamt wurden bisher Anträge für rund 16 Millionen Euro Fördermittel für fast 5.000 Fahrzeuge gestellt. Dies zeigt, welchen Schub das Thema Elektromobilität in den letzten Monaten erfahren hat und welches weitere Potenzial noch vorhanden ist“, fügte Lahl hinzu.

Da der BW-e-Gutschein lediglich die Betriebs- und Unterhaltungskosten bezuschusst, kann zusätzlich auch weiterhin der Umweltbonus des Bundes, welcher den Erwerb und das Leasing fördert, in Anspruch genommen werden. Allerdings hat dies keinerlei Aussagekraft für andere Förderprogramme mit Blick auf das viel diskutierte Kumulierungsverbot beim Umweltbonus.

Im Herbst 2020 soll der BW-e-Gutschein voraussichtlich um eine Photovoltaik-Komponente ergänzt werden, teilt das Verkehrsministerium mit. Die Details zur Förderung würden zu gegebener Zeit von der Landesbank veröffentlicht.

Update 14.12.2020: Nachdem das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zum 1. September 2020 eine Anpassung des BW-e-Gutscheins vorgenommen hatte, indem die Förderung von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert wurde, wird es zum Jahreswechsel eine weitere Anpassung geben. Gezielt gefördert werden ab dem 1. Januar 2021 nur solche Bereiche, die nicht in der Innovationsprämie des Bundes enthalten sind, also Elektroleichtfahrzeuge und kommunale Beschaffungen. In einem zweiten Schritt ist im Laufe des Frühjahrs 2021 vorgesehen, dass Elektroautos nur dann noch gefördert werden, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage genutzt wird.

Die Anpassung sei aufgrund des anspringenden Marktes und des begrenzten Förderbudgets notwendig. „Die im Sommer erhöhte Innovationsprämie des Bundes setzt endlich ausreichend hohe Anreize. Das ermöglicht uns die Chance mit dem BW-e-Gutschein noch gezielter zu fördern“, äußerte der Verkehrsminister Winfried Hermann. „Die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität sind hoch dynamisch. Dem passen wir uns an und setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung gestellt werden“, so Hermann weiter.
baden-wuerttemberg.de, baden-wuerttemberg.de, baden-wuerttemberg.de, l-bank.de (alle drei Update)

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