Überarbeitung der Ladesäulenverordnung geplant
Das Bundeswirtschaftsministerium soll in diesem Sommer im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung die bisherige Ladesäulenverordnung überarbeiten.
Dow Jones Newswires hatte nach eigenen Angaben Einblicke in den Änderungsentwurf der Ladesäulenverordnung und berichtet, dass Betreiber beim Aufbau von Ladesäulen künftig eine standardisierte Schnittstelle bereitstellen müssen, um Daten wie Lage, Ladeleistung, Belegungsstatus, Preis oder Betriebsbereitschaft zu übermitteln.
Zugleich sollen Betreiber bei der Bürokratie entlastet werden. So müssen Ladepunkte nicht mehr mindestens vier Wochen vor dem geplanten Aufbau bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden. Künftig soll es reichen, diese auch spätestens zwei Wochen danach anzumelden.
Auf Druck der EU werde auch die Definition erweitert, welche Ladepunkte als „öffentlich“ gelten. Laut Entwurf „soll die öffentliche Zugänglichkeit künftig entscheidend vom Willen des Verfügungsberechtigten abhängen, der über die zugelassene Benutzung entscheidet“. Der Betreiber könnte demnach also ein Schild aufstellen und so den Personenkreis einschränken, welcher die Ladeinfrastruktur nutzen kann. Bisher ist ein Ladepunkt öffentlich zugänglich, „wenn er sich entweder im öffentlichen Straßenraum oder auf privatem Grund befindet und der zum Ladepunkt gehörende Parkplatz von einem unbestimmten oder nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmbaren Personenkreis tatsächlich befahren werden kann.“
Bisher waren eingeschränkt öffentliche Ladepunkte nicht meldepflichtig. Dies könnte sich laut der Meldung aber ändern: „Eingeschränkt öffentliche Ladepunkte, die bisher nicht meldepflichtig waren, erhalten zudem mehr Zeit, konforme Stecker einzubauen und anzuzeigen: Die Übergangsfrist läuft bis 1. April 2021.“
Der Entwurf sei Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur der Bundesregierung. Die im Masterplan vorgesehene Nationale Leitstelle wird von der NOW GmbH betrieben, welche die erforderlichen Maßnahmen für einen beschleunigten Aufbau der Ladeinfrastruktur koordiniert. In der Leitstelle sollen aber auch die verschiedenen Aktivitäten des Bundes, der Länder und Kommunen koordiniert werden. Erstes Ziel dabei sei die Errichtung von 1.000 neuen Schnellladestandorten.
finanzen.net
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