Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2030
Der Bundestag hat die Verlängerung der zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung für bis Ende 2025 erstzugelassene reine Elektrofahrzeuge beschlossen. Die Steuerbefreiung ist bis Ende 2030 befristet.
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Die Maßnahme ist Teil der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, der nun angenommene Entwurf wurde bereits im Juli vorgelegt. Zusätzlich wird die Kfz-Steuer in Höhe von 30 Euro im Jahr für Pkw mit einem CO2-Ausstoß bis 95 Gramm pro Kilometer, die zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, längstens bis 31. Dezember 2025, nicht erhoben.
Ursprünglich sollte auch über einen Antrag der Grünen-Fraktion abgestimmt werden, in dem „schnellstmöglich“ eine Reform der Kfz-Steuer gefordert wird. Die Abstimmung wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.
Dennoch könnte es in absehbarer Zukunft Änderungen an der Kfz-Steuer geben. „Um die Nachfrage deutlicher auf Pkw mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken“, sei zudem eine „noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor“ geplant, heißt es im Entwurf.
Offen ist aber, ob das aus Sicht der Parlamentarier bereits mit der eingangs genannten Regelung, dass die Steuer für Fahrzeuge bis zu einem CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer vorerst nicht erhoben wird, bereits abgedeckt ist – oder ob der angekündigte „progressive CO2-Tarif“ noch weitere Auswirkungen haben wird. Übrigens: Ein weiterer Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, die sich für ein Bonus-Malus-System für erstzugelassene Pkw einsetzten, wurde vom Bundestag abgelehnt.
Die Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde mit den Stimmen der Großen Koalition angenommen – oder „gegen die Stimmen der AfD, der FDP und der Grünen bei Enthaltung der Linken“, wie es in der Mitteilung des Bundestags heißt.
Update 09.10.2020: Nach dem Bundestag hat am 9. Oktober auch der Bundesrat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt, ebenso wie die Reform der Kfz-Steuer für Autos mit Verbrennungsmotor. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.
Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind damit weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um aus Sicht der Politik „einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen“.
Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an. Die Hubraum-Besteuerung bleibt als zweiter Tarif-Baustein unverändert bestehen. Allerdings gilt künftig für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm Kohlendioxid je Kilometer ein neuer Steuerfreibetrag von 30 Euro. Fällt nur eine Steuer auf den Hubraum an, müssen Autobesitzer auch nur den über 30 Euro hinausgehenden Betrag zahlen. Diese Entlastung gilt für Autos, die ab Mitte Juni 2020 zugelassen wurden und ist bis Ende 2024 befristet. Soweit die Steuervergünstigung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.
bundestag.de, bundestag.de (Drucksache 19/22596), bundesrat.de (Update)
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