BMVI fördert BZ-Flurförderfahrzeuge und Elektrolyseure
Das Bundesverkehrsministerium fördert mit neuen Aufrufen im Rahmen des Programms NIP II die Beschaffung von Flurförderzeugen mit Brennstoffzellen-Antrieb und entsprechender Betankungsinfrastruktur sowie den Kauf von Elektrolyse-Anlagen zur Wasserstoffherstellung.
Das Fördervolumen beläuft sich auf 5 Millionen Euro, wobei die Anträge anhand der Höhe der zu erwartenden CO2-Einsparung priorisiert werden. Die Antragsfrist für die von der NOW GmbH koordinierte Projektförderung läuft bis zum 20. November 2020. Förderfähig sind die Flurförderzeuge ab einem Mindestbedarf von drei Kilogramm Wasserstoff pro Betriebsstunde der Gesamtflotte oder ab einer Mindestanzahl von zehn Fahrzeugen. Bei den Elektrolyse-Anlagen muss eine Mindestleistung der Gesamtanlage von 250 kWel und der Betrieb mit Strom aus 100 Prozent regenerativen Energien gewährleistet sein.
Rechnen können Antragsteller bei einem positiv beschiedenem Verfahren mit einer Förderquote für Fahrzeug und Tankstelle von bis zu 40 Prozent und für Elektrolyseure von bis zu 45 Prozent. Bei mittleren Unternehmen kann die Beihilfe darüber hinaus um zehn, bei kleinen Unternehmen um 20 Prozent erhöht werden.
Bereits Anfang des Monats hatte das BMVI ebenfalls im Rahmen des NIP II einen Förderaufruf zur Anschaffung von Abfallentsorgungsfahrzeugen und Kehrmaschinen mit Wasserstoffantrieb gestartet. Das noch bis zum 15. Oktober laufende Verfahren stellt Förderquoten von 40 bis 60 Prozent der Investitionsmehrkosten in Aussicht. Bei Betreibern, die in hoheitlicher Aufgabe durch die öffentliche Hand agieren, ist abweichend dazu eine Quote von 90 Prozent zulässig. Ebenfalls förderfähig sind für Wasserstoff spezifische Anpassung der Wartungsinfrastruktur sowie die Ertüchtigung vorhandener Wasserstofftankstellen zur Betankung der zu beschaffenden Kommunalfahrzeuge.
now-gmbh.de, now-gmbh.de (Aufruf Flurförderzeuge; PDF), now-gmbh.de (Aufruf Elektrolyseure; PDF), now-gmbh.de, now-gmbh.de (Aufruf Müllfahrzeuge und Kehrmaschinen; PDF)
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