Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur nimmt Betrieb auf
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat die von ihm initiierte Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur offiziell eröffnet. Um das Ziel von 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Normalladepunkten bis Ende 2021 zu erreichen, soll die Leitstelle bei Planung und Förderung des Ausbaus neue Wege gehen. Hinzu kommt die Förderung privater Ladestationen mit pauschal 900 Euro.
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Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur wurde im Auftrag des BMVI im Dezember 2019 und unter dem Dach der bundeseigenen NOW GmbH gegründet. Mit der von Johannes Pallasch geleiteten Einrichtung will das Verkehrsministerium den durch das Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ umsetzen.
Bei der nun erfolgten Eröffnung formulierte Scheuer die politische Aufgabe der Leitstelle recht deutlich: „Es ist mit zwei Worten einfach ausgedrückt: Einfach laden“, so der Minister. „Abenteuer müssen aufhören.“
Eine Aufgabe, die Pallasch und der Geschäftsführer der NOW GmbH, Kurt-Christoph von Knobelsdorff, nun lösen müssen. „Das Thema Laden hat zwei Komponenten: Die Bedarfsplanung und das Laden vor Ort“, sagte Pallasch bei der im Internet übertragenen Eröffnung. „Wenn man planen will, ist es gut, den Bedarf zu kennen. und wir müssen Probleme, die der Kunde heute noch vor Ort erlebt, lösen.“ Damit spielt er auf mehrere Dinge an – vom Auffinden der Ladepunkte vor Ort, dem Freischalten und Abrechnen des Ladevorgangs, aber auch die Standorte selbst.
Hier soll etwa ein einheitliches Zugangssystem Abhilfe schaffen, welches die vielen Ladekarten, Apps oder sonstigen Authentifizierungs-Möglichkeiten ersetzen soll. Details, wie ein solches System aussehen soll, nannte Pallasch noch nicht – wohl aber das Vorbild. „ Einheitlichkeit reduziert Komplexität beim Kunden. Tesla hat das vorgemacht“, sagte der Leiter der Leitstelle. „Ein solches Konzept soll um Komfort-Faktoren wie ein Dach über der Ladestation ergänzt werden.“ Das Laden solle komfortabel und schick werden.
Viel Zeit bleibt dafür aber nicht, denn die eigenen Ziele setzen klare Fristen. Womöglich weniger die 50.000 öffentlich zugänglichen AC- und DC-Ladepunkte bis Ende 2021 (aktuell sind bei der Bundesnetzagentur 30.192 Ladepunkte gelistet), sondern das größere Ziel von 1.000 DC-Ladeparks bis Ende 2023. Über die „deutschen Supercharger“ hatten wir bereits im Juni 2020 berichtet. Auch bei der Veranstaltung in Berlin wurde wieder der „Paradigmenwechsel“ zitiert: Anstatt wie bisher Ladepunkte zu fördern, die möglichst schnell realisiert werden können (für die an ihrem Standort aber in der Praxis kein Bedarf besteht), soll nun der Bedarf im Vordergrund stehen. „Jetzt müssen wir flächendeckend denken, wo wir wie viele Ladepunkte brauchen“, so Scheuer.
Für die Schnelllader hat der Minister noch eine andere Zielmarke: Geht es nach ihm, sollen E-Auto-Fahrer künftig innerhalb von zehn Minuten eine Schnellladesäule erreichen können. Dazu werde man „über ganz Deutschland hinweg Pläne machen“. „Laden muss in Deutschland überall möglich sein. Wir haben viel aufzuholen“, sagt Scheuer.
Die 1.000 Schnelllade-Standorte sollen ein Paradebeispiel dafür werden, was die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur leisten können soll. Der Bund lässt dann bauen: Die Unternehmen bleiben die Betreiber der Ladeparks, der Bund sichert aber Fristen und Qualitätsstandards vertraglich ab. Die Standorte für die Ladepunkte mit mindestens 150 kW werden nicht einzeln, sondern in Losen vergeben. „Wir entscheiden darüber, dass man sich nicht nur die Filetstücke herausschneiden kann“, so Scheuer. „Investoren müssen Verantwortung für die Fläche übernehmen.“
Bundes-Förderung für private Ladepunkte ab November
„Wir haben bereits viel in den Aufbau gebracht und über die bisherigen Förderprogramme viel Kompetenz in Deutschland aufgebaut“, ergänzte Pallasch. In der Leitstelle solle das Rad nicht neu erfunden werden, aber die Anforderungen und das vorhandene Knowhow in einem einheitlichen Zielbild zusammengeführt werden können. Dazu sollen unter anderem das vorhandene Standorttool, aber bis Jahresende auch ein neues Flächentool genutzt werden können. In der Leitstelle sollen alle Interessen zusammenlaufen und koordiniert werden – von Investoren, über Betreiber und Grundstücksbesitzer bis hin zu dem Bürgermeister, der seine Gemeinde voranbringen will.
Neben dem öffentlichen Laden will Scheuer mit einem neuen Programm auch das private Laden fördern. Für eine intelligente Wallbox, die mit Grünstrom betrieben wird, sollen Privatleute noch in diesem Jahr eine Förderung von bis zu 900 Euro erhalten können. Das Förderprojekt mit einem Gesamtbudget von 200 Millionen Euro soll über die KfW abgewickelt werden. Mit der „sehr attraktiven Förderung“ will Scheuer flächendeckend neue Ladepunkte schaffen – seiner Aussage nach würden 80 Prozent der Ladevorgänge zuhause erfolgen.
Derweil teilt auch die KfW Details zum Förderprogramm mit, welches von privaten Eigentümern, Wohnungseigentümergesellschaften, Mietern oder auch Vermietern (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften) in Anspruch genommen werden kann: Die Antragstellung ist ab dem 24.11.2020 möglich. Der Kauf einer Ladestation darf erst nach Antragstellung erfolgen. Darüber hinaus ist die Ladeleistung auf 11 kW festgelegt. Wallboxen/Lademöglichkeiten unterhalb dieses Werts werden nicht gefördert. Zwar ist es möglich, eine Ladestation mit mehr als 11 kW anzuschaffen, jedoch muss diese auf 11 kW gedrosselt werden. Wichtig zudem: Die Förderung gibt es nur für Wohngebäude, welche schon bestehen. „Konkret heißt das: Sobald Sie eingezogen sind, gilt auch ein neues Haus als bestehendes Gebäude – dann können Sie die Förderung beantragen und die Ladestation bestellen“, wie die KfW mitteilt.
Was ist aber mit den Menschen, die keinen Stellplatz haben, an dem sie eine der geförderten Wallboxen installieren können? „Für Quartiere ohne Stellplatz gibt es heute kein echtes Konzept, das sofort ausgerollt werden kann“, so Pallasch. „Das muss im nächsten Schritt angegangen werden.“
Update 06.11.2020: Rund zweieinhalb Wochen, bevor Anträge auf die Wallbox-Förderung gestellt werden können, hat die KfW nun die Liste der förderfähigen Wallboxen veröffentlicht. Darauf finden sich Wallboxen bekannter Hersteller wie ABB, ABL, EVBox, Wallbe oder Walther Werke. Aber auch von einigen Autobauern sind die gebrandeten Wallboxen gelistet, etwa von Ford, VW, Seat und Skoda. Bei den Geräten der drei VW-Marken ist zu beachten, dass nur die beiden höherwertigen Versionen Connect und Pro förderfähig sind, nicht aber die Basisversionen.
Zudem sind auch Hersteller auf der Liste, die eigentlich für mobile Ladestationen bekannt sind. Im Falle von Juice Technology ist aber nur der stationäre Juice Charger, nicht aber der mobile Juice Booster förderfähig. Gleiches gilt für Go-e, hier ist nur der Go-eCharger Homefix bei der KfW gelistet.
Wichtig: Da die Förderung ausschließlich für Ladepunkte mit 11 kW gedacht ist, muss laut der KfW bei allen Wallboxen von dem installierenden Fachbetrieb schriftlich bestätigt werden, dass die Ladestation auf 11 kW gedrosselt wurde. Ansonsten kann es sein, dass die KfW die Förderung ablehnt. Das gilt zum Beispiel für alle förderfähigen Wallbox-Modelle von Innogy, ABL, NewMotion oder OpenWB.
Die Liste der förderfähigen Wallboxen ist auf der unten verlinkten KfW-Seite zu finden.
nationale-leitstelle.de, bmvi.de, kfw.de
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