Verbraucherzentrale mahnt drei Lade-Anbieter ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat nach eigenen Angaben drei Lade-Anbieter wegen Verstößen gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen den Anbietern eine intransparente Preisgestaltung vor – konkret Digital Charging Solutions, Plugsurfing und Maingau Energie.
Namentlich nennt der vzbv in der Mitteilung aber nur die E-Mobility Provider (EMP) DCS und Plugsurfing. Im Falle von DCS wurde seitens der Verbraucherzentrale die Abrechnung nach Minuten moniert, worin der vzbv einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sieht, die als Mengeneinheit für den Arbeitspreis eine Kilowattstunde vorschreibe. „Ein nach Zeit bezahlter Preis steht dagegen in keiner Relation zur gelieferten Energiemenge. Die Ladezeit hängt unter anderem von der Abgabeleistung der Ladesäule, vom Ladezustand und der Kapazität der in den Elektrofahrzeugen verbauten Batterien sowie von der Außentemperatur ab“, heißt es in der Mitteilung. „Wird nach Zeit abgerechnet, wissen Kunden daher nicht, wie viel sie für eine Kilowattstunde Strom zahlen müssen.“ Ein Preisvergleich werde dadurch unmöglich.
Bei Plugsurfing handelt es sich offenbar um das alte Preismodell, das bis zum 15.10. galt – mit unterschiedlichen Preisen je nach Ladesäule und teilweise ebenfalls noch mit einer Zeit-basierten Komponente, womit es für den Kunden nur schwer zu wissen ist, was er an einer Ladesäule zahlen muss – wiederum mit Verweis auf die Preisangabenverordnung. Im Januar 2020 hatte die Verbraucherzentrale NRW den Anbieter NewMotion mit einer ganz ähnlichen Begründung abgemahnt. Aber: Bei Plugsurfing gilt inzwischen ein neues Preismodell, das unabhängig von der Ladesäule feste kWh-Preise für das AC- und DC-Laden vorsieht.
Das dritte Unternehmen nennt der vzbv nicht, sondern schreibt nur von einem „weiteren Anbieter“. Hier monieren die Verbraucherschützer wiederum das Preismodell, das nicht transparent sei. In diesem Zusammenhang zitiert der vzbv einen Satz aus der Erklärung des Anbieters zu seinem neuen Preismodell: „Der neue Preis bemisst sich an Deinem aktuellen Ladeverhalten.“ Damit ist klar, dass es sich um EinfachStromLaden von Maingau Energie handelt.
Den Verstoß gegen die Preisabgabenverordnung sehen die Verbraucherschützer darin, dass die bei der Einführung veröffentlichten Preise nicht für alle Kunden gelten. Einige Kunden hätten „schon kurze Zeit später die Mitteilung über saftige Preiserhöhungen bis über 100 Prozent“ erhalten.
Die Anbieter haben laut vzbv unterschiedlich auf die Abmahnungen des vzbv reagiert. Digital Charging Solutions hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und sein Preissystem auf eine Abrechnung nach Kilowattstunden umgestellt. Plugsurfing gab die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab. Deshalb hat der vzbv Klage beim Landgericht Berlin eingereicht (Az. 16 O 352/20). Das Abmahnverfahren gegen Maingau ist noch offen.
Die Redaktion von electrive.net hat alle drei betroffenen Anbieter mit Bitte um ein Statement kontaktiert. Plugsurfing hat darauf reagiert, jedoch nicht angegeben, weshalb man die Unterlassungserklärung nicht abgegeben hat. „Wir können keine spezifischen rechtlichen Fragen kommentieren, aber im Allgemeinen unterstützen wir die Ziele der Verbraucherzentrale“, sagt Plugsurfing-Mitbegründer Adam Woolway gegenüber electrive.net. „Plugsurfing hat sich immer stark mit den Bedürfnissen des EV-Fahrers identifiziert und mangelnde Preistransparenz ist ein häufiges Problem, über das uns unsere Fahrer berichten. Aus diesem Grund haben wir im November 2019 Plugsurfing Plus eingeführt (Festpreis, auch bei Ionity), und aus diesem Grund haben wir unsere ‚Pay as you go‘-Preise aktualisiert.“
Auch der Managing Director von DCS, Markus Bartenschlager, ging auf Nachfrage nicht im Detail auf die Abmahnung seitens des vbzv ein. „Die Digital Charging Solutions GmbH hat bereits zum 1. Juli 2020 auf eine verbrauchsbasierte Abrechnung nach geladenen Kilowattstunden umgestellt“, so Bartenschlager. „Damit tragen wir im Interesse der Verbraucher und der Förderung der E-Mobilität das finanzielle Umrechnungsrisiko der Ladestationsbetreiberpreise gegenüber unseren Endkunden und stellen größtmögliche Preistransparenz für unsere Endkunden her.“
„Die Zukunft der Elektromobilität hängt nicht nur vom Ausbau der Ladestationen, sondern auch von fairen und transparenten Tarifen ab“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Davon kann derzeit oft noch keine Rede sein. Statt verbrauchsabhängig nach der gelieferten Energiemenge müssen Kunden teilweise nach Ladezeit bezahlen. Immer wieder müssen Kunden zudem aufgrund ihres Ladeverhaltens hohe Preise zahlen – ohne dass erkennbar ist, warum.“
Um für mehr Preistransparenz an der Ladesäule zu sorgen, fordert der vzbv zudem eine standardisierte Schnittstelle für die Datenübermittlung. Dies müsse für alle öffentlich zugänglichen Ladesäulen wie an Supermärkten, Tankstellen oder Parkplätzen gelten und Standortinformationen, dynamische Daten wie den Belegungsstatus sowie Preisinformationen beinhalten.
vzbv.de
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