THG-Quote: Hoffnung auf Zusatzerlöse für Fahrstrom auf breiter Basis
Das Bundesumweltministerium überarbeitet aktuell die Treibhausgas-Minderungsquote, wovon Ladepunktbetreiber und E-Flotten-Betreiber ab kommenden Jahr profitieren könnten. Das Startup GreenTrax hat sich auf das Thema spezialisiert und will die Abwicklung etwaiger Zusatzerlöse ermöglichen.
Die Entwürfe zur Weiterentwicklung des Gesetzes hat das Umweltministerium kürzlich veröffentlicht. Das novellierte Gesetz könnte bereits 2021 in Kraft treten und birgt laut dem in Kleve ansässigen Unternehmen GreenTrax vor allem für Ladestationsbetreiber großes Potenzial: „Bis zu 20 Cent pro abgegebene Kilowattstunde an Elektroautos sollen Ladepunktbetreiber ab dem kommenden Jahr durch die Treibhausgas-Minderungsquote zusätzlich verdienen können“, heißt es in einer uns per E-Mail vorliegenden Pressemitteilung. Bei durchschnittlicher Absatzmenge einer Ladestation von 8.000 kWh könnten so 1.600 Euro im Jahr zusätzlich generiert werden, bei einer Direktverbindung mit erneuerbaren Energien sogar das Dreifache. Außerdem sind für reine Elektroautos bis zu 350 Euro pro Jahr möglich, für Elektrobusse sogar bis zu 8.000 Euro im Jahr. „Der Gesetzgeber schafft damit enormes Potenzial für die Elektromobilität, wodurch unrentable Ladepunkte und der Umstieg auf E-Fahrzeuge wirtschaftlicher werden“, äußert Benedikt Kirpes, Geschäftsführer von GreenTrax.
Den Wenigsten ist die Treibhausgas-Minderungsquote bisher ein Begriff (lediglich in Zusammenhang mit Smartlab und Syneco Trading ging es bei uns einmal darum). Deshalb holen wir an dieser Stelle etwas aus: Die Bundesregierung strebt bekanntlich an, die deutschen Treibhausgas-Emissionen – darunter hauptsächlich CO2 – stark zu reduzieren. Neben CO2-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 auch Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor, die sogenannte THG-Minderungsquote, nachschlagbar in § 37 BImSchG. Diese ist für Ölkonzerne allein durch Maßnahmen wie die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin nicht erreichbar. Sie müssen also von anderen Unternehmen, die hauptsächlich Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, THG-Quoten kaufen.
Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Seit 2019 kann nun auch Strom für Elektrofahrzeuge als Kraftstoff mit geringen Emissionen angerechnet werden. Durch den Quotenhandel wird ergo die Verkehrswende quer-subventioniert. Die Höhe der THG-Minderungsquote ist in den vergangenen Jahren von 3,5 % (2015) über 4,5 % (2018) auf 6 % (2020) gestiegen. Bisher sind zur Teilnahme am THG-Quotenhandel nur Stromanbieter berechtigt – und zwar solche, die Strom direkt an Elektrofahrzeuge (privat oder gewerblich) und öffentlich zugängliche Ladestationen liefern. Es gibt aber durchaus Stromanbieter, die ihre gewerblichen E-Mobilitäts-Kunden mitprofitieren lassen. Bei Privatpersonen mit E-Auto ist dies nach Angaben von GreenTrax noch selten.
So weit, so gut. Der nun vom Umweltministerium veröffentlichte Referentenentwurf soll den THG-Quotenhandel auf eine neue Stufe heben, um die EU-Ziele von 14 % Erneuerbaren Energien im Verkehr aus der EU Renewable Energy Directive (RED II) erreichen zu können. Treten die in dem Papier aufgeführten Änderungen in Kraft, kann Fahrstrom künftig im Vergleich zu anderen Kraftstoffen vierfach auf die vermiedenen CO2-Emissionen angerechnet werden.
„Für Ladestationsbetreiber bieten sich durch den neuen Gesetzesentwurf große Chancen, ihr Kerngeschäft lukrativer zu gestalten“, führt GreenTrax-Chef Benedikt Kirpes aus. „Aktuell lassen sich mit der THG-Quote ungefähr 2 bis 4 Cent pro kWh für geladenen Strom an öffentlichen Ladepunkten zusätzlich verdienen. Nach unserer Einschätzung ab nächstem Jahr dann im Normalfall, also ohne Direktverbindung zu Erneuerbaren, bis zu 20 Cent, mit Direktverbindung sogar bis zu 60 Cent pro kWh.“
Auch bei Batterie-Elektrofahrzeugen steige das Potenzial: „Die THG-Emissionseinsparungen von Elektrofahrzeugen werden aktuell unabhängig vom Fahrzeugtyp pauschal mit ungefähr 2 MWh Strom im Jahr angerechnet. Das entspricht einem jährlichen Erlöspotenzial von zurzeit 50 bis 80 Euro pro Elektroauto. Auch hier führen die zukünftige Mehrfachanrechnung, Unterscheidung nach Fahrzeugklasse und potenziell steigende Quotenpreise zu einem enormen Förderpotenzial von bis zu 350 Euro im Jahr, pro Elektroauto. Das ist natürlich extrem spannend für Betreiber von Elektro-Flotten und für private Elektroauto-Fahrer.“
GreenTrax bezeichnet sich selbst als gemeinwohlorientiertes Tech-Startup und bietet an, „den Aufwand zu minimieren, um sich den in den Verkehr gebrachten Strom beim Umweltbundesamt anrechnen zu lassen“. Flottenbetreiber, Fuhrparkmanager und private E-Mobilisten könnten sich mit ihren Elektrofahrzeugen bei GreenTrax registrieren, anschließen übernimmt das Unternehmen nach eigenen Angaben „die gesamte Abwicklung bis zur Auszahlung“. Ladepunktbetreibern empfiehlt das Startup, „schnell zu handeln und das wichtige Thema für die kommenden Jahre jetzt anzugehen“. Viel Potenzial und neue Geschäftsmodelle deuteten sich etwa beim Betrieb von Ladepunkten in Zusammenhang mit PV-Mieterstrom an. „Dafür sind aber für die finale Version des Gesetzes noch einige Änderungen nötig, zum Beispiel die volle Anrechnung von erneuerbarem Strom beim Laden zu Hause oder am Arbeitsplatz“, so GreenTrax. Die weitere Arbeit am Gesetzentwurf verfolgt das Unternehmen natürlich genau, konstatiert aber bereits, dass man sich aus Sicht des Klimaschutzes mehr erhofft habe: „Insgesamt ist die THG-Quote leider wenig ambitioniert. Hier sollte auf jeden Fall nachgebessert werden, um auch die neuen EU Klimaschutz-Ziele zu erreichen und bei der Elektromobilität eine Vorreiterrolle in der EU einzunehmen“, verdeutlicht Kirpes.
Quelle: Info per E-Mail, bmu.de (Referentenentwurf, PDF)
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