Bund fördert E-Flotten im Sozial- und Gesundheitswesen
Das Bundesumweltministerium startet nun das angekündigte neue Förderprogramm „Sozial & Mobil“. Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind und ihre Fahrzeugflotte auf Batterie-elektrische Neufahrzeuge umrüsten möchten, stehen bis Ende 2022 insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung.
„Sozial & Mobil“ gehört zu den im milliardenschweren Konjunkturpaket verankerten Maßnahmen, die gleichzeitig die Folgen der Corona-Krise abfedern und den Klimaschutz forcieren sollen. Das Umweltministerium bezeichnet es als „Flottenaustauschprogramm“. Angesprochen sind Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen und Organisationen sowie Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen. Außerdem können dem Ministerium zufolge Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen und Unternehmen verleasen, eine Förderung beantragen, die sie dann an die Leasingnehmer weitergeben müssen.
Ziel des neuen Förderprogramms ist es, dass etwa Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten den Umstieg auf Batterie-elektrische Neufahrzeuge schaffen. Dazu will das Ministerium deren Beschaffung sowie den Aufbau von Ladeinfrastruktur unterstützen. Abhängig vom Beihilferecht gibt es zwei Fördermöglichkeiten: Ein Festbetrag von 10.000 Euro im Rahmen einer sogenannten De-minimis-Beihilfe oder eine Anteilsfinanzierung, die bis zu 60 Prozent der Mehrkosten abdeckt.
Vorneweg: Die Zuschüsse gibt es nicht rückwirkend, sondern nur für Fahrzeuge und eventuell Ladeinfrastruktur, die nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beschafft werden. Voraussetzung für die Pauschalförderung ist, dass der Antragssteller für die De-minimis-Beihilfe in Frage kommt. Das sind in der Regel kleinere Organisationen oder Unternehmen, die somit 10.000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (1.500 Euro pro AC-Wallbox, 2.500 Euro pro AC-Ladesäule, je bis 22 kW) beantragen können. Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder eine Förderung gemäß individueller Mehrkosten beantragen. Je nach Größe der Einrichtung bzw. des Unternehmens werden zwischen 40 und 60 Prozent der Mehrkosten übernommen. Ladeinfrastruktur wird nicht gefördert.
Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist in beiden Fällen explizit möglich. Wobei sich die förderfähigen Ausgaben für die Beschaffung von Batterie-elektrischen Fahrzeuges im Fall der Kumulierung um den Bundesanteil der Prämie vermindern. Heißt: Antragsteller beim Programm „Sozial & Mobil“ können mit dem geringeren Herstelleranteil des Umweltbonus rechnen. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen ist, „sofern diese Maßnahmen dieselben bestimmbaren beihilfefähige Ausgaben betreffen, nicht zugelassen“, teilt das Umweltministerium mit.
Das Programm startet am heutigen Montag. Die Förderunterlagen stehen auf der Homepage von erneuerbar-mobil.de bereit. „Pflegedienste, Physiotherapeuten oder Hebammen können jetzt zu Vorreitern moderner Mobilität werden“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Mit vielen kurzen Fahrten ist ihr Arbeitsumfeld für Elektromobilität besonders gut geeignet. In Kombination mit dem Umweltbonus können wir mit der Förderung die Mehrkosten eines neuen E-Autos nahezu ausgleichen.“
Mehr als 273.000 Fahrzeuge sind laut Ministerienangaben derzeit für die Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen auf deutschen Straßen unterwegs. Mehr als 45.000 dieser Pkw und Kleinbusse würden jährlich erneuert. Noch sei der Anteil von elektrisch betriebenen Fahrzeugen klein. „Oft fehlen Pflegeheimen, Kindertagesstätten oder Krankenhäusern die Fachkräfte und die nötigen Mittel, um sich neben dem anstrengenden Alltag auch auf die Herausforderungen rund um den Klimawandel einzustellen“, so Schulze. „Wenn soziale Einrichtungen jetzt aktiv werden, ist das eine Chance für den Klimaschutz und tut auch der Lebensqualität gut.“
Fraglich ist natürlich, ob die Autoindustrie einer möglicherweise ad-hoc steigenden Nachfrage nach BEV gewachsen ist. Das weiß auch Schulz, weshalb ihr Ministerium empfiehlt, „mit Blick auf die Programmlaufzeit bis Ende 2022 sowie den aktuell langen Lieferzeiten von Elektrofahrzeugen eine schnelle Beantragung“ vorzunehmen.
Parallel zu „Sozial & Mobil“ führt das Umweltministerium übrigens auch ein Förderprogramm namens „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ ein. Bis 2023 stellt der Bund in diesem Kontext 150 Millionen Euro für unter anderem Dach- und Fassadenbegrünungen, Speicherkapazitäten für Regenwasser bis hin zur Installation von Sonnensegeln oder Trinkbrunnen bereit.
bmu.de, bmu.de (PDF)
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