Fastned ficht Genehmigungs-Praxis der niederländischen Regierung erfolgreich an
Fastned hat in höherer Instanz ein Gerichtsverfahren gewonnen, in dem das niederländische Schnellladeunternehmen die ausschließliche Erteilung von Genehmigungen für Ladesäulen als zusätzlichen Service an Autobahn-Restaurants und -tankstellen angefochten hat.
Der Fall war bereits vom Bezirksgericht Nord-Holland zugunsten von Fastned entschieden worden. Jetzt hat auch der Staatsrat, die höchste Verwaltungsinstanz der Niederlande (es gibt kein Verfassungsgericht), das Urteil bestätigt. Damit darf der niederländische Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft nicht länger Genehmigungen für Ladesäulen als zusätzliche Dienstleistung ausschließlich für Tankstellen und Restaurants an Autobahnen reservieren. In dem Fall ging es um ein Autobahn-Restaurant, das die Erlaubnis erhielt, sechs Ladesäulen auf der Raststätte Den Ruygen Hoek-Oost entlang der A4 in der Nähe des Flughafens Schiphol zu installieren.
Hintergrund ist, dass Fastned bereits 2012 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Schnellladestationen als Grundversorgung entlang der Autobahnen in den Niederlanden erhalten hatte. Dennoch erteilte der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft weiterhin ausschließlich Genehmigungen für Schnellladestationen als zusätzliche Dienstleistung an Tankstellen und Autobahn-Restaurants. Fastned erhob Einspruch gegen diese Genehmigungen mit der Begründung, dass sie zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen.
Der Staatsrat hat Fastned damit nun Recht gegeben. „Wir begrüßen es sehr, dass der Staatsrat unserer Argumentation in diesem Fall zugestimmt hat. Sie bietet eine solidere Grundlage für Investitionen und schafft einheitliche und kompetitive Wettbewerbsbedingungen, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen werden. Das ist gut für den Übergang zur Elektromobilität“, kommentiert Michiel Langezaal, Geschäftsführer von Fastned, das Urteil.
fastnedcharging.com
0 Kommentare