BMVI kündigt Kaufprämie für E-Nutzfahrzeuge an

Das Bundesverkehrsministerium hat im Rahmen des Nutzfahrzeuggipfels ein Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge vorgestellt und sich mit Unternehmen und Verbänden auf eine gemeinsame Umsetzung verständigt. Dabei soll es auch Kaufprämien geben, aber auch neue Vorschriften für die Lkw-Maut.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) will nach eigenen Angaben die Vorgaben des Klimaschutzprogramms mit drei „Kernmaßnahmen“ umsetzen. Gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Verkehr bis 2030 um 42 Prozent gegenüber 1990 sinken. Für den schweren Straßengüterverkehr ist im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung festgelegt, dass 2030 ein Drittel der Fahrleistung elektrisch oder auf Basis strombasierter Kraftstoffe erfolgen soll.

Die erste Maßnahme ist eine Kaufprämie, mit der das BMVI „die Anschaffung von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen“ unterstützen will. Ersten Angaben zufolge soll die ähnlich aufgebaut sein wie die vom Bundesumweltministerium verantwortete Elektrobus-Förderung im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft“: Mehrkosten gegenüber dem Diesel-Fahrzeug sollen bis zu 80 Prozent gefördert werden. Dafür stehen von 2021 bis 2023 1,16 Milliarden Euro zur Verfügung, gefördert werden sollen Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3. Neben den Fahrzeugen soll bei Bedarf auch die zusätzliche Infrastruktur gefördert werden, als Beispiel werden Depot-Ladepunkte genannt.

Zweite Maßnahme soll ein vom BMVI gesteuerter Aufbau „der notwendigen Tank- und Ladeinfrastruktur für alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge“ sein. In der ersten Phase („Skalierungsphase“ genannt) sollen ab Ende 2020 für Batterie-elektrische Antriebe, Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antriebe sowie hybride Oberleitungsantriebe „die praktische Einsetzbarkeit in realen logistischen Prozessen erprobt, ausstehende Entwicklungsschritte gegangen, Standards gesetzt und konkrete Pläne für einen flächendeckenden Aufbau der erforderlichen Infrastruktur erarbeitet“ werden. In der „Roll-out-Phase“ ab etwa Ende 2023 soll dann der „koordinierte Aufbau“ erfolgen.

Als dritte Maßnahme hat das BMVI angekündigt, „geeignete regulatorische Voraussetzungen“ schaffen zu wollen. Dabei will sich das Verkehrsministerium nach eigenen Angaben „insbesondere für eine Differenzierung der Lkw-Maut nach dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge“ einsetzen. Genannt werden bis zu 75 Prozent Ermäßigung „gegenüber der Infrastrukturgebühr für die emissionsstärksten Fahrzeuge“. So will das BMVI die Rahmenbedingungen „technologieoffen“ gestalten. Die CO2-Differenzierung bei der Lkw-Maut soll den Plänen des Ministeriums zufolge ab dem Jahr 2023 eingeführt werden. Ob das aber auch so kommt, ist noch ungewiss.

„Wir fördern den Kauf von Lkw, steuern den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur und schaffen einen passenden regulatorischen Rahmen“, sagt Verkehrsminister Andreas Scheuer. „Unser Fahrplan bis 2030 steht: Ein Drittel der Fahrleistung wird grün.“

In die Umsetzung dieses Konzepts will das BMVI „alle relevanten Akteure“ mit einbinden. „Wir wollen alte Lkw und Busse von der Straße bekommen und durch moderne Fahrzeuge ersetzen“, sagt etwa VDA-Präsidentin Hildegard Müller zu den Ergebnissen des Gipfels. „Die Bundesregierung und die EU müssen diese Umstellung nun fördern. Wir erwarten daher neben den im NFZ-Gipfel diskutierten Vorhaben auch eine schnelle Umsetzung der politisch bereits im Konjunkturpaket beschlossenen Maßnahmen.“

„Die Transport- und Logistikunternehmer in Deutschland brauchen verbindliche Zusagen, wann sie in welche Technologien investieren können“, sagt Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik (BGL). „Aktuell besteht eine große Unsicherheit darüber, wohin die Reise bis 2030 geht. Für Investitionen in klimaneutrale Lkw-Technologien bedarf es aber dringend Planungs- und Investitionssicherheit.“

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, fordert auch für die Energiewirtschaft klare Ansagen, in welche Technologien die Branche investieren soll. „Für den Durchbruch von treibhausgasfreien Technologien wie Elektro- oder Wasserstoff-Lkw brauchen wir klare Informationen darüber, wann und in welcher Stückzahl Lkw mit welchen alternativen Antriebstechnologien auf den Markt kommen“, sagt Andreae. „Nur so können wir eine passgenaue Infrastruktur in Form bedarfsgerecht und kosteneffizient ausgebauter Energienetze und Lademöglichkeiten bereitstellen.“
bmvi.de (Mitteilung), bmvi.de (Konzept als PDF)

1 Kommentar

zu „BMVI kündigt Kaufprämie für E-Nutzfahrzeuge an“
Alex S.
20.04.2021 um 14:07
Hier werden auch wieder dreckige Plug-in-Hybrid Verbrenner gefördert. Original-Text: Es werden bis zu 5.625 Euro für ein von außen aufladbares Hybrid-Elektrofahrzeug (Plug-in-Hybride = Verbrenner) als Förderung bezahlt. 7.500 Euro bekommt man für einen rein elektrischen Antrieb (Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeug). Die staatlichen Fördergelder, die unsere Steuergelder sind, werden hier weiter in die Verbrennerindustrie gepumpt, damit Vorstandsboni und Dividenden der Gierigen bedient werden können. Schlimm, was die Regierung am laufenden Band abliefert.

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