Auto-Gipfel beschließt Innovationsprämie bis 2025
Die Spitzen-Runde aus Politik und Wirtschaft hat weitere Anreize für die Elektromobilität beschlossen. Wie erwartet gehört dazu die Verlängerung der Innovationsprämie bis 2025, aber auch Förderungen und Vorgaben zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Die wichtigste Entscheidung stand aber schon vor Beginn der Gespräche fest: Da hatte sich die Regierung darauf geeinigt, die Autobranche mit einem weiteren Paket von rund drei Milliarden Euro zu fördern. „Wir wollen den Weg aus der Wirtschaftskrise verbinden mit dem Weg aus der Klimakrise“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). „Dieser Schub wird der Automobilindustrie langfristig guttun.“ In ihrer Mitteilung schreibt die Regierung zudem, dass insbesondere „kleine und mittlere Zuliefererunternehmen bei der Transformation begleitet“ werden müssen.
Die Verlängerung der bisher auf Ende 2021 befristeten Innovationsprämie (der Umweltbonus wurde bereits bis Ende 2025 verlängert) galt im Vorfeld des am Dienstagabend digital abgehaltenen „Auto-Gipfels“ bereits als wahrscheinlich – zahlreiche Politiker aus Union und SPD (darunter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier) hatten sich dafür ausgesprochen.
In dem von der Bundesregierung nach dem Gipfel veröffentlichten Papier heißt es, im Rahmen der Verlängerung sei eine Förderung „mit Fokussierung auf den elektrischen Antrieb“ vorgesehen. Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometer, ab 2025 von mindestens 80 Kilometer haben. Was als „Fokussierung auf den elektrischen Antrieb“ angekündigt wird, ist in der Praxis aber weniger dramatisch: Genau diese elektrischen Mindest-Reichweiten sind bereits für den Umweltbonus vorgeschrieben – für die Innovationsprämie werden hier also nur die bestehenden Förder-Regelungen angewendet. Für die verlängerte Innovationsprämie wird laut der Regierung zusätzlich bis zu einer Milliarde Euro veranschlagt.
Für die Ladeinfrastruktur will die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für ein einheitliches Bezahlsystem erarbeiten. Eine solche Regelung solle „innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und zeitnah beschlossen werden“. Zudem heißt es in dem Papier, dass die Bundesregierung „von allen Akteuren einen ambitionierten Beitrag zum Aufbau von Ladeinfrastruktur“ erwarte. Zu Erinnerung: An dem vierten Spitzengespräch der „Konzertierten Aktion Mobilität“ haben neben Vertretern der Bundesregierung auch Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) teilgenommen. Berlin sieht also auch die Länder und die Autobauer in der Pflicht.
Ein Aspekt, mit dem die Bundesregierung ihren Anteil am Ausbau der Ladeinfrastruktur erreichen will, sind Schnellladesäulen mit mindestens 150 kW an Tankstellen. Dafür hat die Regierung jetzt konkrete Ziele veröffentlicht: Bis Ende 2022 sollen mindestens 25 Prozent aller Tankstellen über mindestens einen 150-kW-Lader verfügen. Bis Ende 2024 ist das Ziel mindestens 50 Prozent, für Ende 2026 sind mindestens 75 Prozent angestrebt.
HPC an 75 Prozent der Tankstellen bis Ende 2026
Die Tankstellen-Ladesäulen hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im vergangenen Jahr in seinen „Masterplan Ladeinfrastruktur“ aufgenommen, diese sollten per Versorgungsauflage vorgeschrieben werden. Der erste Entwurf hierzu datiert auf den Oktober 2019 – in einem Jahr wurde aber keiner dieser Ladepunkte per Versorgungsauflage errichtet. Nach Informationen von electrive.net gibt es erhebliche Zweifel an der rechtlichen Umsetzung, weshalb sich der Aufbau der Tankstellen-Ladesäulen verzögert. Von einer Versorgungsauflage ist jetzt kurzfristig keine Rede mehr: Stattdessen will die Regierung zeitnah Gespräche mit der Mineralölwirtschaft führen „mit dem Ziel einer Selbstverpflichtung“. Sollten die Ziele auf Basis der Freiwilligkeit bis Ende 2022 nicht erreicht werden, droht die Regierung mit einer Versorgungsauflage, um „die genannten Anteile gesetzlich zu regeln“. Immerhin: Die Selbstverpflichtung soll den Betreibern schmackhaft gemacht werden, da sie bis Ende 2022 Zugriff auf bestehende Förderprogramme hätten. Was den Umkehrschluss nahelegt: Bei per Versorgungsauflage geregelten Ladepunkten ab 2023 wäre das nicht mehr der Fall.
Neben den verlängerten Kaufanreizen für Elektroautos soll auch der Umstieg bei Nutzfahrzeugen gefördert werden – mit einem Flottenerneuerungsprogramm für Lkw. Neben der Anschaffung von Lkw mit Elektro- und Wasserstoffantrieb wird dabei auch die Anschaffung von fabrikneuen Lkw mit Verbrennungsmotoren gefördert, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen und zusätzlich bestimmte Umweltvorteile aufweisen (z.B. niedrige CO2-Emissionen), wenn gleichzeitig ein alter Lkw der Abgasstufen Euro III, IV und V verschrottet wird.
SPD setzt sich mit „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ durch
„Als besonderen Anreiz zum Umstieg auf alternative Antriebe werden wir Elektro- und Wasserstoffantriebe stärker fördern, als konventionelle Antriebe“, heißt es seitens der Bundesregierung. Zur Förderung des Austauschs bei Unternehmen und im Rahmen der öffentlichen Beschaffung stellt die Bundesregierung je 500 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzlich soll auch eine Aufstockung des Flottenerneuerungsprogramms „Sozial & Mobil“ erfolgen.
Um nicht nur die großen Autobauer, sondern auch ihre Zulieferer langfristig zu unterstützen, wurde zudem ein „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ beschlossen. Mit gut einer Milliarde Euro ausgestattet soll dieser Fonds den Wandel der Industrie unterstützen – als Ergänzung zu dem kurzfristigeren Konjunkturpaket. Auf Bundesebene solle eine „strategische Strukturpolitische Orientierung“ erarbeitet werden, aus der dann „konkrete Ableitungen für eine marktwirtschaftliche und beschäftigungspolitische Flankierung des Strukturwandels der Kernindustrie Automobil“ erfolgen sollen. Der Zukunftsfonds war eine Forderung der SPD.
bundesregierung.de, bafa.de (PDF, Angaben zur elektrischen Mindestreichweite auf Seite 3)
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