Förderanträge für privates Laden ab Dienstag abrufbar
Startschuss für das Förderprogramm für privates Laden: Ab Dienstag können bei der KfW Anträge zur Förderung von Ladestationen an Wohngebäuden, die nur privat zugänglich sind, gestellt werden. Einige Marktakteure haben vor diesem Hintergrund jetzt noch Last-Minute-Angebote aufgelegt.
Für den öffentlichen Zuschuss sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: So darf der Kauf der Ladestation erst nach Antragstellung erfolgen. Das Ladegerät muss über intelligente Ladefunktionen verfügen und darf ausschließlich mit Ökostrom betrieben werden. Darüber hinaus ist die Ladeleistung auf 11 kW festgelegt. Wallboxen/Lademöglichkeiten unterhalb dieses Werts werden nicht gefördert. Zwar ist es möglich, eine Ladestation mit mehr als 11 kW anzuschaffen, jedoch muss diese auf 11 kW gedrosselt werden. Hier nochmal alle Details zu den Voraussetzungen des Förderprogramms.
Die KfW leitet ab Dienstag unter diesem Link zum Förderantrag und macht dort auch alle Informationen rund um die Beantragung des Zuschusses öffentlich. Bekannt ist bereits, dass nach Antragstellung binnen kurzer Zeit eine Bestätigung von der KfW eingeht, in dessen Folge der Antragsteller „loslegen“, also die Ladestation kaufen und die Installation in Auftrag geben kann. Eine Liste der förderfähigen Wallboxen hatte die KfW bereits vor einigen Wochen veröffentlicht. Das Portal e-mobileo hat sich in den vergangenen Wochen die Mühe gemacht, alle Hersteller zu kontaktieren und Details zu den Modellen, Preisen und Bezugsquellen zu erfragen. Hier die Übersicht.
Unterdessen gehen im Kontext der Förderung noch Last-Minute-Angebote von einigen Marktakteuren ein. So bietet Energiekonzern E.ON seine Wallbox des Typs Drive eBox smart bis Ende Januar 2021 für 901 Euro an, sodass Kunden unterm Strich lediglich einen Euro zahlen. Hinzu kommen die individuellen Installationskosten.
Außerdem teilt BMW just einen Tag vor Förderstart mit, in Deutschland im Bereich „Zuhause Laden“ und „am Arbeitsplatz Laden“ künftig mit NewMotion kooperieren zu wollen. Kunden können somit direkt beim Fahrzeugkauf (oder auch nach dem Fahrzeugkauf) eine Ladestation inklusive Installations- und Service-Paket von NewMotion erwerben. Zum Angebotsumfang gehört auch ein Grünstrom-Tarif von Shell Energy, wodurch die Ladestation von NewMotion die Kriterien der KfW für den 900-Euro-Zuschuss erfüllt. Neben dem Installationsservice für die New-Motion-Ladestation agiert NewMotion auch als Installationspartner für weitere Ladelösungen der BMW Group, etwa für den BMW Flexible Fast Charger oder für die BMW Wallbox.
Die Ladestation von NewMotion bietet nach Angaben von BMW eine Ladeleistung von bis zu 22 kW und die Möglichkeit, die zu Hause getätigten Ladevorgänge und die dafür vom Kunden aufgewendeten Ausgaben zu dokumentieren, etwa für die Abrechnung zu steuerlichen Zwecken. Die smarte Ladestation könne perspektivisch den Ladevorgang intelligent auf Basis ihres Stromtarifs oder des selbst erzeugten Solarstroms steuern, heißt es weiter. Die Ladeleistung von 22 kW heißt aber auch: Soll die NewMotion-Wallbox gefördert werden, muss ihre Ladeleistung (wie bei allen NewMotion-Modellen) auf 11 kW gedrosselt und das beim Einbau vom Elektriker bescheinigt werden.
Quelle: Infos per E-Mail, e-mobileo.de, bmwgroup.com
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