Grünheide: Tesla darf nach Gerichtsbeschluss nur teils roden
Das Landesamt für Umwelt Brandenburg hat Tesla die Zulassung zum vorzeitigen Beginn von weiteren Rodungsarbeiten auf dem Gelände in Grünheide erteilt. Tesla führt die zugelassenen Maßnahmen zum Bau der Gigafactory 4 weiterhin auf eigenes Risiko durch.
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Gestellt hatte Tesla den Antrag auf die Rodung von weiteren rund 100 Hektar Wald auf seinem Gelände in Grünheide Ende August. Die Prüfung dauerte drei Monate, da auch Erkenntnisse beachtet werden mussten, die die Genehmigungsbehörden im Rahmen des jüngsten Erörterungstermins mit Kritikern des Werks gewonnen hatten. Das teilte das Ladesumweltamt bereits vor einigen Wochen mit.
Genehmigt hat die Brandenburger Behörde nun die Rodung von weiteren 82,8 Hektar Wald. „Der Umfang des Antrags wurde mehrfach auf die unbedingt zum jetzigen Zeitpunkt erforderlichen Maßnahmen und Flächen reduziert“, führt das Ladesamt aus. Tesla wolle Flächen für Rohrleitungen und Lagerung schaffen, die für den weiteren Baufortschritt benötigt würden. Die Arbeiten dürfen nun werktags zwischen 7 und 20 Uhr stattfinden. Die Einhaltung der Auflagen zum Lärmschutz müsse Tesla durch entsprechende Messungen dokumentieren und gegenüber dem Landesamt für Umwelt durch Vorlage der Messberichte nachweisen, heißt es weiter.
Bekanntlich fußen Teslas Baufortschritte für die Gigafactory 4 in Grünheide bis dato allein auf vorläufigen Genehmigungen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz ermöglicht. Die endgültige umweltrechtliche Genehmigung soll laut früheren Angaben von Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach bis Mitte Dezember 2020 vorliegen. Zuletzt genehmigte das Landesumweltamt Mitte November den Bau von Tragwerken für Dächer und Außenwände im Bereich der Gießerei und des Presswerks vorab. Da damit keine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen und keine weiteren Umweltauswirkungen verbunden waren, ging der Genehmigungsprozess schnell. Anders als bei der nun vorab freigegebenen Rodung, bei der Auflagen zum Natur- und Artenschutz und zur Ersatzaufforstung beachtet werden mussten. Sollte die abschließende Genehmigung des Gesamtvorhabens nicht erfolgen, „sind alle schon errichteten Gebäude zu beseitigen und die Fläche auf Kosten des Investors wieder zu bewalden“, betont die Behörde.
Update 03.12.2020: Tesla erhält von Brandenburgs Landesamt für Umwelt nun auch die Zulassung des vorzeitigen Beginns für den Einbau einer Lackieranlage in Grünheide. Den entsprechenden Antrag hatte Tesla zusammen mit dem Antrag zum vorzeitigen Rodungsbeginn Ende August gestellt. Auch bei der Lackieranlage sei die Prüfung umfang- und detailreich gewesen, weil er die im Wasserschutzgebiet befindliche Betriebseinheit betreffe, in der mit Chemikalien umgegangen wird, meldet das Ministerium. Deshalb müssten alle Behälter entweder doppelwandig ausgeführt oder in einem ausreichend großen Auffangraum aufgestellt sein.
Davon abgesehen werden für die Lackieranlage keine neuen Flächen benötigt, da sie in einem schon vorhandenen Bauabschnitt errichtet wird. Gebaut werden darf laut der Genehmigungsbehörde rund um die Uhr: „Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist eine Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot zugelassen, damit die Arbeiten unter Beachtung der Abstands- und Hygieneanforderungen durchgeführt werden können.“
Update 08.12.2020: Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat weitere Rodungen auf dem Gelände der künftigen Tesla-Fabrik im brandenburgischen Grünheide vorläufig gestoppt, berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf eine Zwischenverfügung des Gerichtes, das allerdings noch keine Entscheidung in der Sache getroffen hat. Hintergrund des vorläufigen Rodungsstopps ist ein Eilantrag von Brandenburger Umweltverbänden gegen die vom Landesumweltamt kürzlich genehmigte Rodung von weiteren knapp 83 Hektar Kiefernwald.
Klage eingereicht haben der Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) und die Grüne Liga. Letztere hatte zusammen mit dem bayerischen Umweltverein VLAB bereits bei der ersten Rodung geklagt, aber im Februar vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kein recht bekommen.
Update 10.12.2020: Der via Eilantrag zweier Umweltverbände verhängte vorläufige Stopp weiterer Rodungen auf dem Gelände der künftigen Tesla-Fabrik im brandenburgischen Grünheide ist aufgehoben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat den Eilantrag gegen die am 30. November vom Landesamt für Umwelt Brandenburg erteilte Genehmigung für weitere Baumfällarbeiten nun mit Beschluss vom 10. Dezember abgelehnt und die Genehmigung für rechtens erklärt.
In der Begründung des Gerichts heißt es, dass die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamts nicht zu beanstanden sei. Die Richter gehen noch einen Schritt weiter: Sie gehen davon aus, dass dies „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ auch in einem Hauptsacheverfahren Bestand habe.
Update 11.12.2020: Der nächste Schritt ließ nicht lange auf sich warten: Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Eilantrag am Donnerstag abgelehnt (und damit den vorläufigen Rodungsstopp aufgehoben) hatte, haben die Naturschutzverbände umgehend Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Der zuständige 11. Senat hat laut einer Mitteilung der Stadt Berlin eine Zwischenanordnung erlassen, mit der die Rodungsarbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde gestoppt sind. „Diese Entscheidung soll lediglich verhindern, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch die Schaffung vollendeter Tatsachen vereitelt wird. Sie ermöglicht keine Prognose über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens“, heißt es in der Mitteilung.
Update 18.12.2020: Auf der Baustelle der Gigafactory in Grünheide müssen erneut Arbeiten unterbrochen werden: Tesla darf nach Informationen des „Tagesspiegel“ den Einbau der Maschinen in der Lackiererei und die Rodung des Waldes nicht fortsetzen, ehe das Unternehmen die von Brandenburgs Landesumweltamt geforderte Sicherheitsleistung von 100 Millionen Euro für etwaige Rückbaukosten hinterlegt hat. Beides gehe aus neuen Bescheiden des Landesumweltamtes vom 17. Dezember hervor. Dafür hat Tesla nun noch Zeit bis zum 4. Januar 2021. Solange das Geld nicht da ist, ruhen die beiden Teilerlaubnisse. Tesla habe über seine Anwälte am 16. Dezember, also am Tag vor Ablauf, eine Fristverlängerung bis zum 15. Januar beantragt, da „die Zurverfügungstellung des zu erbringenden Betrages interner Abstimmungen und Prozesse bedarf, die innerhalb der Tage seit der Bekanntgabe des Bescheides über die Zulassung des vorzeitigen Beginns nicht abgeschlossen werden konnten.“
Update 19.12.2020: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 10. Dezember eine Zwischenanordnung erlassen hat, wonach die Rodungsarbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde gestoppt wurden, hat das OVG nun in der Sache entschieden: Der Beschwerde des NABU Brandenburg und der Grünen Liga Brandenburg wird zum Teil stattgegeben. Rodungsmaßnahmen in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen und in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn werden untersagt. Hinsichtlich der übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hatte die Beschwerde hingegen keinen Erfolg.
mluk.brandenburg.de, mluk.brandenburg.de (Update I), tagesspiegel.de (Update II), rbb24.de, brandenburg.de (beide Update III), berlin.de (Update IV), tagesspiegel.de (Update V), berlin.de (Update VI)
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