EU nennt Nachhaltigkeitskriterien für Akkus

Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zu verpflichtenden Nachhaltigkeitskriterien für Batterien vorgestellt. Im Bereich der Akkus, die in Elektrofahrzeugen zum Einsatz kommen, sollen künftig etwa die CO2-Bilanz angegeben und Recyclingquoten für bestimmte Materialien eingehalten werden.

Konkret will die Kommission ab dem 1. Juli 2024 Angaben zum CO2-Fußabdruck verpflichtend vorschreiben. Ab dem 1. Januar 2027 soll auch der darin enthaltene Anteil an recyceltem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel angeben werden müssen. Hierbei handelt es sich aber nur um die Angabe der Zahlen, nicht um Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Das folgt dem Willen der Kommission zufolge erst ab 2030: Ab dem 1. Januar 2030 müssen diese Batterien Mindestanteile an recyceltem Material enthalten. Konkret werden 12 Prozent für Kobalt, bei Blei 85 Prozent, bei Lithium vier Prozent und bei Nickel ebenfalls vier Prozent genannt. Fünf Jahre später – also zum 1. Januar 2035 – sollen die Anteile weiter erhöht werden. Bei Kobalt sind dann 20 Prozent Recycling-Anteil gefordert, bei Lithium zehn Prozent und bei Nickel 12 Prozent.

Noch handelt es sich aber um einen Vorschlag der EU-Kommission, die EU-Gesetzgebung für Batterien zu modernisieren – somit keine konkrete und vor allem beschlossene Gesetzesnovelle. Bis die Vorschläge in verbindlichen Vorgaben münden, kann sich noch einiges ändern.

So gelten die von uns zitierten Passagen für Elektrofahrzeuge und teilweise auch für Industrie-Batterien – für tragbare Batterien wurden andere Vorgaben vorschlagen. Der Grund-Tenor ist aber gleich: Für die Batterien sollen Materialien aus verantwortungsbewussten Quellen verwendet werden, ein Einsatz gefährlicher Substanzen soll verringert werden, ein Mindestgehalt an recycleten Materialien erreicht werden sowie CO2-Bilanz, Leistungsdaten und Haltbarkeit gekennzeichnet werden.

Die Kommission hat die Kriterien nach eigenen Angaben von dem Hintergrund des „European Green Deals“ erarbeitet. „Batterien, die während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltiger sind, sind der Schlüssel zu den Zielen des Europäischen Green Deal und tragen zu den darin festgelegten Ambitionen bei, keine Umweltverschmutzung zu verursachen. Sie fördern die Nachhaltigkeit des Wettbewerbs und sind für einen umweltfreundlichen Verkehr, saubere Energie und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 erforderlich“, heißt es in der Mitteilung.

Zudem erhofft sich die Kommission, mit den Vorgaben eine Rechtssicherheit zu bieten, die Unternehmen zu Investitionen in den Sektor veranlasst. „Die Kommission legt einen neuen zukunftssicheren Rechtsrahmen für Batterien vor, um sicherzustellen, dass nur die umweltfreundlichsten, leistungsstärksten und sichersten Batterien auf den EU-Markt gelangen“, sagt EU-Kommissar Maroš Šefčovič. „Dieser ehrgeizige Rahmen für Transparenz und Ethik, die Beschaffung von Rohstoffen, den CO2-Fußabdruck von Batterien und das Recycling ein wesentliches Element, um in diesem kritischen Sektor eine strategische Unabhängigkeit zu erreichen und unsere Arbeit im Rahmen der European Battery Alliance zu beschleunigen.“
europa.eu (Mitteilung), europa.eu (Q&A mit den konkreten Vorschlägen)

3 Kommentare

zu „EU nennt Nachhaltigkeitskriterien für Akkus“
BEV
11.12.2020 um 09:36
Wo ist eigentlich die Nachhaltigkeit beim Benziner?
John
11.12.2020 um 17:59
Im Recycling ist der Benziner nachhaltiger.
Ari
14.12.2020 um 16:27
Hab noch niemanden gesehen, der Benzin recyceln kann...

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