TÜV entwirft Standards für BZ-Schienenfahrzeuge
Der TÜV Rheinland InterTraffic hat den Auftrag bekommen, einen Standard für Wasserstoffanwendungen in Schienenfahrzeugen zu entwickeln. Bisher haben Zulassungsbehörden notgedrungen auf technische Regelwerke und Normen aus der Automobilbranche zurückgegriffen.
Auftraggeber ist das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung unter dem Dach des Eisenbahn-Bundesamts. Die Laufzeit des Projekts beträgt zwölf Monate. In dieser Zeit sollen die Fachleute des TÜV spezifische Regelwerke und Normen für die Zulassung von wasserstoffbetriebenen Schienenfahrzeugen erstellen. Ziel sei es, dadurch die Verwendung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu erleichtern und den Zulassungsprozess zu vereinfachen, heißt es in einer Mitteilung des TÜV.
Nötig wird die Entwicklung von Standards, da im Schienenverkehr zunehmend alternative Antriebe erprobt werden. Ein „Besonders der Einsatz von Brennstoffzellentechnologie und dem damit einhergehenden Umgang mit Wasserstoff erfordern neue Sicherheitskonzepte“, führt der TÜV aus. Beispiel für neu entwickelte BZ-Züge sind die Modelle Cordia Stream und Cordia iLint von Alstom.
Das Projektteam wird nun zunächst alle relevanten nationalen und internationalen Regelwerke und Normen, die auf Wasserstofffahrzeuge und Brennstoffzellensysteme anwendbar sind, sichten und ihre mögliche Übertragung auf den Schienenfahrzeugbereich bewerte. Auf dieser Basis soll dann ein eigener Entwurf aufgesetzt werden. Der TÜV will für die Aufgabe ein interdisziplinäres Team zusammenstellen, in dem sich unter anderem auch Fachleute aus dem Wasserstoff-Kompetenzteam des weltweit tätigen Prüfdienstleisters engagieren werden.
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