Zwei Förderprogramme wieder mit Umweltbonus kombinierbar
Seit dieser Woche kann der Umweltbonus mit den Förderprogrammen „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) des Landes Berlin sowie dem Förderprogramm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der KfW kombiniert werden.
Seit Mitte November 2020 kann der Umweltbonus wieder mit anderen Förderungen kombiniert werden. Der jeweilige Fördermittelgeber muss jedoch eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen haben. Genau das ist nun für die beiden genannten Programme geschehen.
In der Verwaltungsvereinbarung wird festgelegt, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen. So will der Bund sicherstellen, „dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden“ – und eine Überförderung vermieden wird.
Details zu den nun geschlossenen Verwaltungsvereinbarungen enthält die kurze Mitteilung des BAFA aber nicht. Somit ist nicht klar, wie die beiden Förderungen genau gegeneinander aufgerechnet werden. Bei dem vom Bundesumweltministerium getragenen Förderprogramm „Sozial & Mobil“, das Unternehmen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen dabei unterstützt, ihre Fahrzeugflotte auf Batterie-elektrische Neufahrzeuge umzurüsten, „erfolgt eine Anrechnung des Umweltbonus auf die förderfähigen Investitionsmehrausgaben für ein E-Fahrzeug.“ Sprich: Der Bundesanteil am Umweltbonus wird mit den bis zu 10.000 Euro aus „Sozial & Mobil“ verrechnet, der Herstelleranteil des Umweltbonus kommt aber nach wie vor hinzu.
Über die im März 2020 gestartete „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ der KfW können mittelständische private und kommunalen Unternehme bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Zuschüssen für „Investitionen in die Herstellung und Nutzung klimafreundlicher Anlagen und Produkte mit hoher klimaschützender Wirkung“ erhalten.
Im Rahmen von WELMO wurden früher E-Fahrzeuge für Unternehmen gefördert, auch Elektroautos. Inzwischen liegt der Fokus aber auf Nutzfahrzeugen der Klassen N1 und N2. Die Förderquote liegt bei 25 Prozent, jedoch maximal 15.000 Euro je Fahrzeug.
bafa.de
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