THG-Quote: Strom für E-Mobilität soll dreifach angerechnet werden

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Hinter den Kulissen der Regierung soll es eine Einigung zur Novellierung der Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote, geben. Konsens ist demnach, dass diese von aktuell sechs Prozent bis 2030 auf mindestens 22 Prozent steigt und Strom für Elektromobilität dreifach angerechnet wird.

Über die Einigung in der Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien berichtet GreenTax in einer uns per E-Mail vorliegenden Mitteilung. Das auf das Thema THG-Quote spezialisierte Startup aus Kleve informierte bereits im Herbst über Details des seinerzeit vom Bundesumweltministeriums herausgegebenen Referentenentwurfs. Seitdem haben verschiedene Verbände und Organisationen Stellung zu dem Entwurf genommen. Darunter auch ein von GreenTrax organisiertes Konsortium aus Ökostromanbietern und weiteren Unternehmen aus den Bereichen erneuerbare Energien und Elektromobilität. Nachdem sich nun auch die Ressorts auf eine Linie verständigt haben, dürfte sich die Quote gemäß den oben beschriebenen Eckpunkten weiterentwickeln.

„Die neue THG-Quote bietet eine Riesenchance für die Elektromobilität und damit einen sauberen Straßenverkehr. Unsere Energieversorger-Kunden sehen das ähnlich und haben das über die relevanten Verbände kommuniziert“, so Benedikt Kirpes, Geschäftsführer von GreenTrax. Warum das so ist, bedarf eines kurzen Exkurses: Die Bundesregierung strebt bekanntlich an, die deutschen Treibhausgas-Emissionen – darunter hauptsächlich CO2 – stark zu reduzieren. Neben CO2-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 auch Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor, die sogenannte THG-Minderungsquote, nachschlagbar in § 37 BImSchG. Diese ist für Ölkonzerne allein durch Maßnahmen wie die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin nicht erreichbar. Sie müssen also von anderen Unternehmen, die hauptsächlich Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, THG-Quoten kaufen.

Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Seit 2019 kann nun auch Strom für Elektrofahrzeuge als Kraftstoff mit geringen Emissionen angerechnet werden. Durch den Quotenhandel wird ergo die Verkehrswende quer-subventioniert. Die Höhe der THG-Minderungsquote ist in den vergangenen Jahren von 3,5 % (2015) über 4,5 % (2018) auf 6 % (2020) gestiegen. Bisher sind zur Teilnahme am THG-Quotenhandel nur Stromanbieter berechtigt – und zwar solche, die Strom direkt an Elektrofahrzeuge (privat oder gewerblich) und öffentlich zugängliche Ladestationen liefern. Es gibt aber durchaus Stromanbieter, die ihre gewerblichen E-Mobilitäts-Kunden mitprofitieren lassen. Bei Privatpersonen mit E-Auto ist dies nach Angaben von GreenTrax noch selten.

So weit, so gut. Der im September vom Umweltministerium veröffentlichte Referentenentwurf soll den THG-Quotenhandel auf eine neue Stufe heben, um die EU-Ziele von 14 % Erneuerbaren Energien im Verkehr aus der EU Renewable Energy Directive (RED II) erreichen zu können. Das Papier schlägt vor, Strom für Elektromobilität künftig im Vergleich zu anderen Kraftstoffen vierfach auf die vermiedenen CO2-Emissionen anzurechnen. Das wird so nicht realisiert. Geeinigt haben sich die Ministerien nun auf eine dreifache Anrechnung. „Die Mehrfachanrechnung ist dennoch ein wichtiger Schritt für die Energiewende im Verkehr“, betont Kirpes. Die Details zur Umsetzung auf Verordnungsebene seien aber noch offen. Unklar sei etwa, wie sich die Stromqualität, insbesondere der Anteil der erneuerbaren Energien, auf die Anrechnung auswirken soll.

GreenTax liefert derweil auch interessante Einblicke in den zurückliegenden politischen Diskurs: Das Bundesumweltministerium habe den Fokus mit der Vierfachanrechnung auf Elektromobilität als Schlüsseltechnologie legen wollen, doch Teile der CDU-geführten Ministerien hätten für mehr Technologieoffenheit plädiert. Für die Vierfachanrechnung von Strom für Elektromobilität sprachen sich auch diverse Umweltorganisationen, darunter der Deutsche Naturschutzring, BUND, Greenpeace, WWF und die Deutsche Umwelthilfe gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland und Transport & Environment, aus. Ebenso die Energieversorger-Verbände. „Aus Teilen der Wirtschaft und Industrie, insbesondere von Vertretern der Verbrennertechnologien kamen Gegenstimmen, die weiterhin das Märchen der Technologieoffenheit im Straßenverkehr erzählen, um ihre veralteten Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten. VW bildet da eine positive Ausnahme“, schildert Kirpes.

GreenTrax bezeichnet sich selbst als gemeinwohlorientiertes Tech-Startup und bietet an, die Abwicklung etwaiger Zusatzerlöse durch die novellierte THG-Quote zu ermöglichen. Mit Expertise und digitalen Lösungen unterstütze man Energieversorger, Ladestationsbetreiber und Fahrer von Elektroautos, in vollem Umfang von der THG-Quote zu profitieren, teilt das Startup mit. Speziell Stromanbieter könnten ein neues Geschäftsfeld erschließen. „Wir empfehlen Energieversorgern, sich bereits jetzt mit dem Thema vertraut zu machen und Erfahrung zu sammeln, auch wenn die genauen Details der Verordnung ab 2022 noch nicht feststehen. Eine Registrierung der abgegebenen Strommengen für Elektroautos aus 2020 beim Umweltbundesamt ist mit GreenTrax noch bis zum 15. Februar möglich“, so Kirpes.

Quelle: Infos per E-Mail, bmu.de (ursprünglicher Referentenentwurf, PDF)

2 Kommentare

zu „THG-Quote: Strom für E-Mobilität soll dreifach angerechnet werden“
Ralf
21.01.2021 um 09:38
Durch die Mehrfachanrechnung wird zwar die eMobilität gefördert, immerhin lohnt es sich dadruch besonders darin zu investieren, für die Uwelt ist das aber ein Bärendienst, da dadaurch nur 1/3 der Einsparung nötig ist um die Quote zu erfüllen.
Philip
10.02.2021 um 09:42
Das würde Stimmen, wenn durch die e-Mobilität die Quote erfüllt werden könnte. Derzeit reicht die e-Mobilität aber selbst bei dreifacher Anrechnung nicht aus, um die Quote zu erfüllen. Daher macht die Dreifachanrechnung Sinn: So wird die aktuell umweltfreundlichste Form der Mobilität günstiger und der Ausbau geht stärker voran. Die Dreifachanrechnung kann natürlich bei entsprechend hoher Meldung dann wieder rausgenommen werden. Eine sinnvolle Ergänzung wäre es, die Mittel an erneuerbare Energien zu binden. Bei GreenTrax können Privatkunden das (https://www.greentrax.de/foerderung). Außerdem sollte ein stärkerer Incenvtive gesetzt werden, dass reiner Grünstrom verwendet wird.

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