BMVI startet Förderaufruf für gewerbliche und kommunale E-Fahrzeuge
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur veröffentlicht. Ab sofort können Kommunen sowie kommunale und gewerbliche Unternehmen wieder Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen.
Wie aus der Mitteilung der bundeseigenen NOW GmBH hervorgeht, will das Verkehrsministerium (BMVI) im Rahmen dieses Aufrufs vor allem kommunale und gewerbliche Flotten stärken „wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharing-Dienste, die durch Nutzung erneuerbarer Energien und eine hohe Laufleistung einen wesentlichen Umweltnutzen erzielen“.
Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021. Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Also vor allem Elektro-Pkw sowie E-Kleintransporter – vom Kleinkraftrad der Klasse L2e bis hin zum leichten Transporter mit bis zu 550 Kilogramm Leermasse und 15 kW Leistung.
Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3 werden nicht gefördert – außer, es handelt sich um Sonderfahrzeuge, die nicht einer dieser drei Klassen zuzuordnen sind. Dann kann theoretisch auch ein Nutzfahrzeug gefördert werden, das über die Klasse L7e hinausgeht. Busse, Autos mit Hybrid- oder Plug-in-Hybrid-Antrieb, Schienenfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Blei-Batterie sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen. Für die Elektro-Pkw der Klasse M1 gilt eine Preisobergrenze von 65.000 Euro Netto-Listenpreis für das Basismodell.
Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Millionen Euro zur Verfügung – laut der NOW ist die Hälfte der Summe jedoch für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote soll bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 und 60 Prozent liegen, im kommunalen Kontext sei eine Förderquote von bis zu 90 Prozent möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal zwei Millionen Euro begrenzt.
Der Förderaufruf ist der zweite nach der Veröffentlichung der neuen „Förderrichtlinie Elektromobilität“ Ende 2020. Mit dem ersten Aufruf werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben unterstützt, die den Markthochlauf von E-Fahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität unterstützen – hier läuft die Antragsfrist wie berichtet noch bis zum 15. Februar.
Laut der Mitteilung sollen in einem weiteren Aufruf „zu einem späteren Zeitpunkt“ auch Elektromobilitätskonzepte gefördert werden. Details hierzu und auch das Fördervolumen sind noch nicht bekannt.
now-gmbh.de (Mitteilung), now-gmbh.de (Förderaufruf als PDF)
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