Thüringen weitet Förderprogramm „E-Mobil Invest“ erneut aus

Thüringens Umweltministerium unterstützt im Rahmen des Förderprogramms „E-Mobil Invest“ neben Kommunen nun auch Unternehmen und Freiberufler beim Kauf rein elektrischer Fahrzeuge und beim Bau von Ladesäulen.

Im Rahmen der 2019 vorgestellten Version der Förderrichtlinie wurden neben Kommunen noch gemeinnützige Vereine, Wohnungsbaugenossenschaften und Wohlfahrtsverbände bei der Flottenelektrifizierung unterstützt. Nun sollen zusätzlich auch Unternehmen und Freiberufler bei diesem Schritt gefördert werden.

Bei Elektroautos werden 40 Prozent der Anschaffungskosten gefördert, in der Praxis dürften aber eher die Maximalsätze greifen: Private Unternehmen erhalten maximal 4.000 Euro je Antrag vom Land, bei Kommunen, Landkreisen und Zweckverbänden sind bis zu 12.000 Euro Förderung möglich. Eine Förderung von Plug-in-Hybriden ist ausgeschlossen.

Dazu kommt: Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus des Bundes ist laut dem thüringischen Umweltministerium nicht möglich – das Land will also offenbar keine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium schließen. „E-Fahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen E-Fahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, sollen daher vorrangig über das Bundesförderprogramm gefördert werden“, heißt es in der Mitteilung des Landes Thüringen.

Zusätzlich zu den gedeckelten Förderbeträgen für E-Autos gibt es auch Maximal-Beträge für andere Fahrzeugklassen: Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht werden mit maximal 8.000 Euro gefördert. Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen werden mit bis zu 30.000 Euro bezuschusst, schwere Nutzfahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Dazu wird bei Nutzfahrzeugen die Umrüstung auf einen Elektroantrieb mit bis zu 30.000 Euro gefördert. „Eine Umrüstung von Bestandsfahrzeugen kommt insbesondere bei speziellen Anwendungsgebieten und überall dort in Betracht, wo für den jeweiligen Anwendungszweck noch keine marktfähigen E-Fahrzeuge verfügbar sind“, so das Land.

Die Förderrichtlinie für Ladepunkte wurde laut dem thüringischen Umweltministerium an die Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums angepasst. Sie steht allen Unternehmensformen offen. AC-Ladepunkte bis 22 kW werden mit maximal 3.000 Euro gefördert. DC-Ladepunkte bis 100 kW werden mit maximal 12.000 Euro bezuschusst, bei einer Ladeleistung über 100 kW sind es bis zu 30.000 Euro. Ergänzend wird nun auch der Netzanschluss der Ladepunkte pro Standort mit bis zu 50 Prozent und bei einem Anschluss an das Niederspannungsnetz mit maximal 5.000 Euro sowie für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz mit bis zu 50.000 Euro gefördert.

„Klima- und umweltfreundliche Mobilität hat Vorfahrt. Gerade beim Straßenverkehr brauchen wir mehr Klimaschutz, hier hat sich in den letzten Jahren am wenigsten verbessert“, so Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund. „In Thüringen wollen wir unseren positiven Trend, sowohl bei den Zulassungszahlen der Fahrzeuge als auch bei der Ladeinfrastruktur, weiter unterstützen. Das lohnt sich für Klima und Wirtschaft gleichermaßen.“ Eine lückenlose öffentliche Ladeinfrastruktur sei Voraussetzung für den Umstieg auf klimafreundliche Antriebstechnologien.
thueringen.de

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