VW-Händler planen offenbar Auslieferungs-Pauschale für E-Autos
Mehrere VW-Händler erwägen laut einem Medienbericht, Zusatzkosten für die Auslieferung von Elektroautos durch die Einführung einer Servicepauschale an Kunden weiterzugeben. Hintergrund: Die Händler investieren bis zu 300 Euro pro Auslieferung der E-Autos, die von der vom Hersteller gezahlten Provision nicht gedeckt sind.
Das berichtet die „Automobilwoche“ unter Berufung auf „mehrere Händler“. „Wir investieren in jedes ausgelieferte Elektroauto und können dafür nichts berechnen“, sollen mehrere befragte VW-Partner gegenüber der Fachzeitschrift angegeben haben.
Im Rahmen des für die ID.-Familie eingeführten Agenturmodells ist bekanntlich Volkswagen direkt der Vertragspartner des Käufers, nicht mehr wie früher der Händler. Das Autohaus ist in diesem Vertriebsmodell nur noch ein Vermittler bzw. „Agent“. Volkswagen zahlt den Händlern zwar eine Pauschale für die Auslieferung des ID.-Modells an den Kunden, dieser Betrag deckt aber offenbar nicht die tatsächlichen Kosten.
Gegenüber der „Automobilwoche“ beziffern die Händler den Fehlbetrag auf rund 300 Euro je Fahrzeug. „Die Kosten, die uns für Reinigung und technisches Vorbereiten der Fahrzeuge zur Auslieferung an den Kunden entstehen, müssen wir nun gesondert abrechnen“, heißt es in dem Bericht.
Diese Zusatzkosten können die zum Vermittler gewordenen Händler aber nicht dem Konzern in Rechnung stellen. Deshalb sollen sie an den jeweiligen Kunden weitergereicht werden – zumindest bei einigen Händlern, offenbar nicht bei allen. Diese „Servicepauschale“ wird von den Händlern in dem Bericht als „ärgerlich“ bezeichnet.
Eine Stellungnahme von Volkswagen zu den Händler-Plänen gibt es in dem Artikel nicht. Auf Anfrage von electrive.net erklärt Volkswagen, dass die Händler für den ID.3 eine „vertraglich vereinbarte und sehr faire Provision“ erhielten, die mit auch dem Händlerverband abgestimmt sei. „Diese beinhaltet auch die Aufbereitung und Auslieferung der Fahrzeuge. Darüber hinaus werden dem Handel zusätzlich auch die Kosten für Schäden oder Garantiearbeiten an angelieferten Fahrzeugen über den gewohnten Regel-Prozess erstattet“, so ein VW-Sprecher. „Weiterhin haben wir gerade mit dem Händlerverband vor dem Hintergrund des Lockdowns weitere Unterstützungsmaßnahmen für die Händler vereinbart.“
automobilwoche.de
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