Kabinett beschließt Novelle des Energiewirtschaftsrechts
Neben dem SchnellLG hat das Bundeskabinett zudem die Novelle des Energiewirtschaftsrechts beschlossen. Der umstrittene § 14a, der das Abregeln von Ladevorgängen durch die Netzbetreiber ermöglicht hätte, ist in der beschlossenen Fassung nicht mehr enthalten.
Der Rückzug des Paragrafen 14a hatte sich bereits im Januar angedeutet. Damals stellte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) klar, dass die umstrittene Abschaltung von Wallboxen für Elektroautos durch Netzbetreiber ein „Entwurf der Arbeitsebene“ gewesen sei, „der nicht die Billigung des Ministers gefunden hat“. Dieser Teil ist also vom Tisch.
Die Novelle des EnWG geht freilich über die Spitzenglättung hinaus, der nun vom Kabinett beschlossene Entwurf, der nur die Änderungen umfasst, ist bereits 178 Seiten lang. Laut dem verantwortlichen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sei das Gesetz „ein klares Zukunftssignal für die Energiewelt von morgen“.
„Wir stärken die Verbraucherrechte und ermöglichen es, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig Angebote für einen dynamischen Stromtarif erhalten können“, so Altmaier. „Dynamische Stromtarife werden mit steigender E-Mobilität eine wachsende Bedeutung erhalten. So kann es für Verbraucher zum Beispiel günstiger sein, das Elektroauto nachts zu laden statt kurz nach Feierabend.“
Zudem wird auch die Kennzeichnung von Ökostrom überarbeitet. Versorger sollen auf den Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter darstellen – so soll der Stromkunde nachvollziehen können, ob sein Versorger tatsächlich so viel Ökostrom eingekauft hat wie er angibt. Sauberer Strom ist nicht nur im Haushalt wichtig, sondern natürlich auch beim Laden des Elektroautos zuhause. „Mit der neuen Ausgestaltung des Unternehmensmixes würde künftig auf jeder Rechnung klarer, woher der Versorger seinen Strom bezieht. Kein Anbieter kann sich dann mehr mit fiktivem EEG-Strom grünwaschen“, erklärt Peter Ugolini-Schmidt, Energiepolitischer Sprecher der Elektrizitätswerke Schönau (EWS).
Zweites wichtiges Element des Gesetzentwurfs sind die Einstiegsregelungen zur regulatorischen Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG. Sie dienen laut der Mitteilung des BMWi „als Rahmen für einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur“.
BDEW kritisiert Regulierung der Wasserstoffnetze
„Wasserstoff ist ein Schlüsselrohstoff für eine erfolgreiche Energiewende“, so Altmaier. „Der Markthochlauf wird aber nur dann gelingen, wenn auch die dafür notwendige Wasserstoffnetzinfrastruktur steht. Dafür setzen wir mit der Novelle den notwendigen ersten regulatorischen Rahmen.“
Die Energiewirtschaft sieht das allerdings weniger optimistisch als Minister Altmaier. Zwar sei es „richtig und wichtig“, dass die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode den Einstieg in die Regulierung von Wasserstoffnetzen vorantreibe, so der BDEW in einer ersten Stellungnahme. „Der zügige Aufbau einer zukunftsfähigen Wasserstoffinfrastruktur kann mit den vorgeschlagenen Regelungen aber nicht gelingen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Ihre Kritik: Im Gesetzentwurf ist eine getrennte Regulierung von Gas- und Wasserstoffnetzen vorgesehen. Der BDEW hätte die Wasserstoffnetze gerne in den „etablierten und bekannten Regulierungsrahmen“ für das Gasnetz etabliert. „ Eine solche zweigleisige Regulierung verhindert eine aufeinander abgestimmte Entwicklung von Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen und setzt keinen verlässlichen Rahmen für Investoren und Marktteilnehmer“, so Andreae.
Zudem lasse der Gesetzentwurf die konkrete Ausgestaltung der Wasserstoffnetzregulierung und die Langfristperspektive offen. Gerade bei langlebigen Netzinfrastruktur sei ein verlässlicher Investitionsrahmen „enorm wichtig“.
In dem Entwurf wurde zudem die Trennung zwischen Netzbetrieb und der Errichtung und dem Betrieb von Verbrauchern und Energiespeichern festgelegt, wie der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) betont. Und das sowohl im Stromnetz bei Ladepunkten als auch bei der Regulierung der Wasserstoffnetze. „Es muss sichergestellt werden, dass Netzbetreiber die klare Trennung zwischen Netz und Erzeugung/Speicherung in keinem Fall aufbrechen und selber Power-to-Gas-Anlagen wie beispielsweise Elektrolyseure betreiben können“, kommentiert so BEE-Präsidentin Simone Peter. Nur so könne ein erfolgreicher Markthochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft mit einem breiten Spektrum unterschiedlicher Marktteilnehmer realisiert werden. „Akteursvielfalt hat die Energiewende bisher geprägt, das soll auch bei den Sektorkopplungstechnologien so aufgesetzt werden“, so Peter.
bmwi.de, bmwi.de (Novelle als PDF), presseportal.de (BEE-Reaktion), bdew.de, lichtblick.de
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