Umweltministerium startet Förderung für Mikrodepots und gewerbliche E-Lastenräder

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Das Bundesumweltministerium fördert künftig Mikrodepots und gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder. Die Förderprogramme treten zum 1. März in Kraft. Ziel ist es, den innerstädtischen Verkehr zu entlasten und so CO2-Emissionen zu verringern.

Sie richten sich zum Beispiel an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste. Durch den Einsatz von Mikrodepots und E-Lastenrädern soll der innerstädtische Verkehr entlastet und die Luftqualität verbessert werden, so das Bundesumweltministerium (BMU).

Im Rahmen der „E-Lastenrad-Richtlinie“ werden nicht nur E-Lastenfahrräder gefördert, sondern auch Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass sie für „den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich“ eingesetzt werden und jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen. Antragsfähig sind Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes sowie rechtsfähige Vereine und Verbände und private Unternehmen – als Beispiel werden Klempner und Hebammen genannt, die in der Innenstadt unterwegs sind und dabei Werkzeug oder Medizinkoffer dabei haben.

Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Wichtig: Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden.

Ein möglicher und bekannter Einsatz von E-Lastenrädern ist auch die Logistik und die Zustellung auf der „letzten Meile“. Die so zugestellten Sendungen kommen – wegen der Anfahrtswege – meist aber nicht aus den üblichen Verteilzentren am Standrand. Mikrodepots dienen hier als Zwischenlager. Im Rahmen der „Mikro-Depot-Richtlinie“ können private Unternehmen und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung eine Förderung beantragen – eine kooperative Nutzung sei „ausdrücklich erwünscht“.

Hier ist das Antragsverfahren aber etwas komplizierter. In einer ersten Stufe müssen vom 1. März bis zum 31. Mai „aussagekräftige Projektskizzen“ beim Projektträger Jülich (PTJ) eingereicht werden. Daraus werden förderfähige Projekte ausgewählt und die Einreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den Jahren 2022 und 2023 sollen wieder von März bis Mai Projektskizzen eingereicht werden können.
bmu.de

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