Betrugsmasche bei der BAFA-Förderung für E-Autos?
Beim Kauf von neuen oder jungen gebrauchten Elektroautos gibt es womöglich eine Betrugsmasche beim Umweltbonus. In einem Bericht ist von „unseriösen, teilweise bewusst betrügerischen Händlerangeboten“ die Rede.
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Wie Deutschlands größte Elektroauto-Vermietung Nextmove warnt, würden von einigen unabhängigen Autohändlern vor allem Fahrzeuge wie der Skoda Citigo-e iV, Seat Mii electric oder VW ID.3 dabei entweder als Neufahrzeug oder als EU-Reimport mit Tageszulassung (Zweitzulassung) teurer angeboten als es der „förderfähige Gebrauchtpreis“ zulässt. Dennoch wird von den Händlern mit einer Förderfähigkeit beim BAFA in Höhe von 5.000 Euro geworben.
Laut der Förderrichtlinie sind die Vorgaben für einen förderfähigen Gebrauchtwagen genau festgelegt. So darf bei der Erstzulassung keine BAFA-Förderung beantragt worden sein und es muss der „förderfähige Gebrauchtwagenpreis“ eingehalten werden. „Bei der Berechnung des ‚förderfähigen Gebrauchtwagenpreises‘ sind einige Faktoren zu berücksichtigen – beispielsweise dürfen nur 80 Prozent des Listenpreises inklusive der kompletten Sonderausstattung angesetzt werden, um dem Wertverlust eines gebrauchten Fahrzeugs gerecht zu werden, während bei Neuwagen-Anträgen nur der Preis der Grundausstattung relevant ist“, sagt Nextmove-Geschäftsführer Stefan Moeller. „Durchschaubar sind die Tricks nur dann, wenn man sich mit der sehr komplexen Rechtslage auskennt.“
Bei der Masche selbst, die offenbar schon von Händlern angewendet wurde, gibt es wohl drei Möglichkeiten: Einen Rechnungssplit mit Zweitrechnung über „Sonderkosten für die Fahrzeugbeschaffung“ von bis zu ein Drittel des Kaufpreises, Bar-Anzahlungen für das Fahrzeug, die auf der finalen „BAFA-Rechnung“ nicht ausgewiesen werde oder der Händler übernehme die BAFA-Antragstellung in Eigenregie und lässt das Fahrzeug 6 Monate auf sein Autohaus zu. Er gibt einen entsprechend reduzierten Kaufpreis mit Verweis auf einen „Mietkauf“ an.
Laut Moeller, der sich nach eigenen Angaben vor der Veröffentlichung von Anwälten beraten ließ, werden mit dieser Masche nicht nur der Steuerzahler und die seriösen Autohäuser mit fairen Preisen geschädigt, sondern möglicherweise auch der Käufer: Beantragt ein Kunde die BAFA-Förderung mit falschen Angaben, steht auch er im Verdacht des Subventionsbetrugs – und müsse möglicherweise selbst nachweisen, dass er unschuldig sei, so Nextmove. „Wir raten dazu, vor dem Kaufabschluss gezielt beim Händler nachzufragen, und sich im Zweifelsfall vorab eine Musterrechnung schicken zu lassen“, sagt Moeller.
Aufgefallen ist der Betrugsversuch in einem Fall bei einem ID.3-Käufer, der sich dann an Nextmove wandte. Bei der Antragstellung zum Umweltbonus passten die Daten offenbar nicht.
Volkswagen selbst oder VW-Vertragshändler sind in die Betrugsmasche nicht eingebunden. Gegenüber electrive.net gab ein VW-Sprecher an, dass „es keinerlei Kontaktpunkte zwischen der Volkswagen AG und den berichteten Vorgängen“ gebe.
Der Bundesverband freier KfZ-Händler (BVfK) hat auf eine Anfrage von electrive.net reagiert. „Es scheint hier auch um wettbewerbsrechtliche Aspekte zu gehen“, so ein Sprecher. „Auch hier steht der BVfK für eine strenge und konsequente Anwendung der rechtlichen Vorschriften, denn alles andere führt oft zum unsichtbaren Griff ins Portmonee des korrekt anbietenden Mitbewerbers.“ Nach einer eingehenden juristischen Prüfung will sich der Verband weiter zu der Sache äußern.
Update 03.03.2021: Inzwischen hat sich auch das BAFA auf die Anfrage mit Bitte um Stellungnahme gemeldet. Die Behörde äußert sich dabei nicht direkt zu den von Nextmove geäußerten Vorgängen, sondern beschreibt vielmehr die bisher etablierten Abläufe und Mechanismen bei der Förderung gebrauchter Elektroautos. Aber: „Im elektronischen Antragsportal müssen die Antragssteller explizit die vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben bestätigen“, so das BAFA. „Stellt das BAFA bei der Antragsprüfung fest, dass bei der Antragstellung arglistig getäuscht wurde, wird der Vorgang an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet.“
Als Nachweis müssen Antragsstellende im Antragsverfahren zur Förderung von Gebrauchtfahrzeugen ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT-Gutachten) und zur Förderung von Neufahrzeugen die Neufahrzeugrechnung den Bruttogesamtfahrzeugpreis einreichen. „Das BAFA akzeptiert keine Nachweise, die nicht ausreichend belastbar sind“, so ein BAFA-Sprecher gegenüber electrive.net. „Dies sind beispielsweise Schwacke-Gutachten, Schreiben von Sachverständigen oder Bestätigungen der Autohäuser, Händler oder Leasinggeber.“
Um eine nationale Doppelförderung zu vermeiden, tauschen das BAFA und das KBA Daten aus, sofern die Antragsstellenden dem zugestimmt haben. Bereits beim Neuwagenkauf geförderte Fahrzeuge sind mit der jeweiligen Fahrzeugidentifikationsnummern (FIN) beim BAFA hinterlegt.
Quelle: Info per E-Mail
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