Berlin: Neuer Fördertopf für E-Lastenräder ab Sommer
Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat angekündigt, voraussichtlich bis zur Sommerpause 2021 das zweite Lastenradförderprogramm in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Geplant ist für 2021 ein Fördervolumen von 600.000 Euro.o.
Das Programm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) abgewickelt. Die Fördersummen belaufen sich auf 1.000 Euro für ein Lastenrad ohne Elektromotor, 2.000 Euro für ein Lastenrad mit Elektromotor und 500 Euro für einen Fahrradanhänger. Zielgruppen sind ausschließlich Berliner Unternehmen, selbstständig Tätige oder Vereine, die mindestens ein Lastenrad, E-Lastenrad oder einen Transportanhänger für gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Zwecke anschaffen wollen. Nur private Nutzung soll damit zum aktuellen Stand der Planung nicht förderfähig sein – im Unterschied zum ersten Programm von 2018.
Der ursprüngliche Plan, das neue Programm spätestens 2020 neu aufzulegen, war aufgrund pandemiebedingter Auslastungen nach Angaben der Initiatoren sowohl bei der IBB als auch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz nicht zu realisieren. Gedacht ist die Lastenrad-Subventionierung als Ergänzung zum „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO) der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Im Rahmen von WELMO liegt der Fokus inzwischen auf Nutzfahrzeugen der Klassen N1 und N2. Die Förderquote liegt bei 25 Prozent, jedoch maximal 15.000 Euro je Fahrzeug.
Doch zurück zum zweiten geplanten Lastenradförderprogramm Berlins: Dieses wird noch im März im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt. Nach Freigabe der Mittel kann ein Senatsbeschluss ans Abgeordnetenhaus geleitet werden. Die Verabschiedung vorausgesetzt, wird anschließend der Vertrag mit der IBB unterschrieben und das Programm gestartet. Den genauen Termin sowie die Antragformalitäten werde rechtzeitig bekannt gegeben, heißt es.
berlin.de
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