Umweltbonus: Probleme bei der Beantragung für gebrauchte E-Autos
Wegen eines Systemfehlers auf dem Internetportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können derzeit offenbar keine Förderanträge für junge gebrauchte E-Autos gestellt werden. Zudem ist weiterhin noch keine neue Richtlinie für die Verlängerung der Innovationsprämie bis 2025 veröffentlicht.
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In bestimmten Fällen kann derzeit offenbar kein Antrag auf den Umweltbonus gestellt werden. Auf Nachfrage des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) teilte die Behörde mit, an einer Lösung zu arbeiten.
Konkret vom Systemfehler betroffen sein sollen junge gebrauchte Elektroautos. Anträge auf den Umweltbonus würde das System derzeit nicht zulassen, auch wenn diese gemäß den Richtlinien förderfähig sind. Aus diesem Grund rät der ZDK seinen Mitgliedsbetrieben, deren Anträge wegen des Fehlers abgelehnt wurden, schriftlich Widerspruch einzulegen. Dies sei eine Voraussetzung, damit die Anträge erneut bearbeitet werden könnten.
Im Gespräch zwischen Vertretern des ZDK und des BAFA wurde außerdem deutlich, dass eine offizielle Verlängerung der Innovationsprämie derzeit noch aussteht. Ursprünglich sollte die Innovationsprämie, welche den staatlichen Anteil am Umweltbonus verdoppelt, Ende dieses Jahres auslaufen. Auf dem Auto-Gipfel im November 2020 wurde jedoch eine Verlängerung bis Ende 2025 beschlossen.
Auf Nachfrage, ob die Verlängerung der Innovationsprämie bis 2025 Gültigkeit hat, teilte das BAFA unserer Redaktion mit: „Um den Hochlauf von Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen und den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wurde im Rahmen des 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 zwischen Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertretern der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.“ Für weitere Informationen zu diesem Thema verweist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf die eigene Kurzmeldung aus dem November des vergangenen Jahres.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde allerdings noch nicht angepasst bzw. noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dies sorgt für eine gewisse Unsicherheit. Laut „kfz-betrieb“ sei die Situation für Autohändler ärgerlich, weil sie Kunden nicht mit Sicherheit zusagen können, ob sie mit Blick auf die langen Lieferzeiten noch in den Genuss des Umweltbonus und der Innovationsprämie kommen würden. „Für die Finanzierung der Fahrzeuge ist jedoch oft entscheidend, ob und wie schnell die Kunden eine Prämie erhalten können“, heißt es weiter. Doch selbst wenn die neue Förderrichtlinie mit Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 bereits veröffentlicht wäre, kann sich diese bis zur Auslieferung/Zulassung des Fahrzeugs auch wieder ändern. „Sicherheit“ mit Anspruch auf den Umweltbonus gibt es ohnehin nicht. Jüngstes Beispiel ist das Kumulierungsverbot, welches im Juli 2020 eingeführt und am 16. November 2020 wieder aufgehoben wurde.
Darüber hinaus wird bemängelt, dass „die geforderte Transparenz über den noch zur Verfügung stehenden Umfang“ bislang fehle. Mit anderen Worten: Wie stark der Fördertopf bereits abgeschöpft wurde, ist unklar. Gegenüber electrive.net äußerte ein BAFA-Sprecher im Januar: „Leider können wir die genaue Summe nicht beziffern, da diese uns nicht bekannt ist.“ Dem Sprecher zufolge sollen Fördermittel jedoch in „noch ausreichender Summe“ vorhanden sein. Rückblickend sind hierbei ein wenig Geduld und Gelassenheit sicher ratsam. Bisher hat die Bundesregierung die Fördertöpfe stets aufgefüllt, wenn es knapp wurde. Das wurde zuletzt am Beispiel der Wallbox-Förderung deutlich.
Update 16.03.2021: Mittlerweile liegt auch eine Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums vor. Eine Sprecherin des BMWi teilte gegenüber unserer Redaktion mit: „Die Abstimmungsprozesse sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Mit einer Veröffentlichung ist in wenigen Wochen zu rechnen.“
Update 08.07.2021: Während die offizielle Verlängerung der Innovationsprämie anhand der oben erwähnten Förderrichtlinie weiter aussteht, zieht der Bund exakt ein Jahr nach Einführung der Prämie Zwischenbilanz. Demnach habe mit Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020 der Umweltbonus einen starken Schub erfahren. Im 2. Halbjahr 2020 gab es monatlich neue Antragsrekorde. Im ersten Halbjahr 2021 wurden bereits 273.000 Fahrzeuge beantragt. Im Dezember 2020 erreichten die Antragszahlen mit 53.566 Anträgen einen vorläufigen Höhepunkt. Im März 2021 lagen die Antragszahlen erneut bei knapp 52.000. Insgesamt seien seit Förderbeginn im Jahr 2016 mit Stand 1. Juli 2021 die Förderung für 693.601 Fahrzeuge beantragt worden, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.
„Wir sehen seit Einführung der Innovationsprämie einen deutlichen Schub bei Elektromobilität“, sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Die Antragszahlen liegen weiter auf Rekordniveau. So wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr Prämien in Anspruch genommen als im ganzen letzten Jahr. Insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Es wird in diesem Jahr eine Rekordförderung für Elektroautos geben. Deshalb haben wir auch in der Koalition beschlossen, die Förderung fortzusetzen bis Ende 2025, damit der Markthochlauf der Elektromobilität weiter an Fahrt gewinnt.“ Diese Verlängerung werde das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie „in Kürze“ vornehmen.
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