Fuhrpark-Verband plädiert für kohärentere Mobilitätspolitik
Die 2020er Jahre können zur Dekade des Mobilitätswandels werden, davon ist der Bundesverband Fuhrparkmanagement überzeugt. Doch Flottenbetreiber brauchen dazu mehr Rückendeckung aus der Politik. In einem Positionspapier zur Bundestagswahl 2021 formuliert der Fachverband, was er konkret von der künftigen Regierung erwartet.
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Die kommende Legislaturperiode ist aus Sicht der Verbands entscheidend. Mit drei Schlagworten bringt der BV Fuhrparkmanagement auf den Punkt, was es aus seiner Sicht braucht, um die Branche auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten: Er fordert einen Masterplan für den Mobilitätswandel, die Bündelung von Verantwortlichkeiten und sinnvolle Investitionen und Fördermaßnahmen. Die Details dazu führt der Verband in einem sechsseitigen Positionspapier aus. Die Hauptaussagen daraus fassen wir gleich zusammen.
Zunächst kurz zum Verband selbst: Der 2010 gegründete Bundesverband Fuhrparkmanagement (BVF) ist ein branchenübergreifender Zusammenschluss von rund 600 Unternehmen mit insgesamt etwa 350.000 Fahrzeugen. Die Fuhrparkgröße der Mitglieder variiert zwischen fünf und 30.000 Fahrzeugen. Der Verband vertritt die Interessen der Fuhrparkverantwortlichen, unterhält eine Geschäftsstelle in Mannheim und eine Repräsentanz in Berlin. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Axel Springer Services & Immobilien und KPMG in Berlin, das Bankhaus Metzler in Frankfurt am Main oder der FC Schalke 04 in Gelsenkirchen. Aber auch viele kommunale Unternehmen sind dabei.
Der Einfluss der betrieblichen und kommunalen Flotten auf die Mobilitätswende ist unbestritten. Nach neuesten Zahlen des Bundesverbands sind in Deutschland rund 4,5 Millionen Fahrzeuge (Pkw und Kleintransporter) als Flottenfahrzeuge in rund 1,6 Millionen Firmenfuhrparks unterwegs.
„Die betriebliche Mobilität im Wandel ist unsere Mission“, betont der Verband. Dabei beziehe er alle ökonomischen wie ökologischen Aspekte mit ein. Als die zwei zentralen Treiber der Entwicklung in den kommenden Jahren bezeichnet der BVF die Dekarbonisierung bis 2050 und das zunehmende Tempo der Digitalisierung: „Gravierende, teils disruptive Umbrüche stehen in den kommenden Jahren ins Haus“, heißt es in dem Positionspapier. Diese seien nicht nur eine intellektuelle Herausforderung, sondern dürften in vielen Fällen auch für Konflikte sorgen.
Zur weiteren Bestandsaufnahme des Verbands gehören folgende Feststellungen: Die Gestaltung der Mobilitätswende wird bisher unzureichend wahrgenommen, da ein „ein bundesweiter Konsens über Ziele einer Mobilitätspolitik und ein hieraus folgender Gestaltungsrahmen fehlen“. Statt einheitlicher Leitlinien und Gestaltungsvorgaben auf Bundesebene entwickeln sich eine Vielzahl föderaler und kommunaler Aktivitäten, die „bei überregional tätigen Unternehmen zu erheblichen administrativen Problemen führen“. Darüber hinaus mangele es unter anderem an der Investitionssicherheit für Unternehmen bei Investitionen in neue Antriebsarten.
Diese Kritik verbindet der BVF explizit mit der Aufforderung, die Potenziale des begonnen Mobilitätswandels positiv zu sehen: „Die sich abzeichnenden Chancen bieten Unternehmen viel Raum für Erneuerung und Neugestaltung von Mobilitätskonzepten.“ Die Covid-19-Krise sei obendrein eine Chance, um „einen großen Schritt in Richtung Mobilitätswandel zu machen“. In der kommenden Legislaturperiode sei aktives Handeln gefragt. Die nächste Regierung müsse den Gestaltungsrahmen zur Sicherung des Mobilitätswandels stärker nutzen und ein Leitbild für die Mobilität der Zukunft definieren.
Im Positionspapier spiegelt sich auch die bereits von Geschäftsführer Axel Schäfer jüngst bei unserer Online-Konferenz „electrive.net live“ repräsentierte technologieoffene Haltung des Verbands wider: Der BVF ist ausdrücklich kein Befürworter von Verbrenner-Verboten oder Festlegungen auf die eine Zukunftstechnologie. „Wir sind in einer Übergangsphase, diesen Übergang müssen wir gestalten.“ Alles andere sei nicht zielführend, sagte Schäfer seinerzeit. Unbestritten ist jedoch, dass „für die betriebliche Mobilität neben alternativen Antrieben wie BEV und PHEV auch neue Mobilitätsmodelle wie Mobilitätsbudgets für Mitarbeiter*innen oder Mobility-as-a-service an Wichtigkeit zunehmen“, heißt es in dem Positionspapier.
Im Elektromobilitätsbereich könnten Unternehmen nach Auffassung des BVF vor allem dadurch eine Vorreiterposition einnehmen, dass Fahrzeuge in der betrieblichen Nutzung „heute regelmäßig jüngere Fahrzeuge sind“. So werde die Zahl der sichtbaren Elektrofahrzeuge erhöht. Und: „In Folge sind auch für private Verbraucher günstigere Gebrauchtfahrzeuge verfügbar, sofern die Tauschzyklen in Unternehmen weiterhin ähnlich – nach drei bis vier Jahren – verlaufen.“
Von der folgenden Bundesregierung fordert der BVF allen voran einen Masterplan für den Mobilitätswandel, der ein Mobilitätsgesetz beinhalten sollte, in dem „verlässliche und belastbare rechtlich regulatorische Rahmenbedingungen auch für die betriebliche Mobilität geschaffen werden“. Gesetzliche Leitplanken wünscht sich der Verband etwa für die Schaffung von Ladeinfrastruktur und für ein verbindliches Roaming-System für Ladestromtarife. Denn: Angesichts von rund 230 verschiedenen Tarifen in Deutschland hätten Unternehmen erheblichen Mehraufwand im Management ihrer Fuhrparks, weiß der Verband durch den engen Draht zu seinen Mitgliedern. Er plädiert für „die Vorgabe eines einheitlichen Zahlungsmittels, das immer an Ladestationen nutzbar sein sollte – vergleichbar mit Tankkarten großer Mineralölgesellschaftenfür Fuhrparks“.
Auch zur staatlichen Förderung alternativer Antriebsarten hat der Verband eine klare Haltung: Diese habe bei Unternehmen mit Firmenfahrzeugen eine positive Wirkung, „dennoch sollten Förderungen und Subventionen in einer Marktwirtschaft zurückhaltend eingesetzt werden“. Konkret fordert der BVF eine stärkere Differenzierung der Förderung. Die Bezuschussung von Plug-in-Hybriden bezeichnet er etwa als „nicht zielführend“. Die Realverbräuche der Fahrzeuge seien überhöht, was eher einen nachteiligen Effekt habe. „Diese Fahrzeugtypen werden feststellbar kaum oder zu wenig elektrisch betrieben. Der Dienstwagensteuervorteil ist meist der einzige Anreiz für die Nutzung dieser Fahrzeuge. Die Förderung als auch die Dienstwagenbesteuerung sollte von der nächsten Bundesregierung dringend korrigiert werden“, heißt es in dem Papier.
Als weitere Empfehlung formuliert der BV Fuhrparkmanagement, die Zuständigkeiten, Entscheidungs- und Umsetzungskompetenzen für alle Mobilitätsmittel zu bündeln. Aktuell sind Kompetenzen über das Verkehrs- und Umweltministerium bis zum Finanz- und Wirtschaftsministerium verteilt. Hinzu kommen laut BMF nachgeordnete Behörden und Gesellschaften im Bundesbesitz. „Das Bundesverkehrsministerium sollte sich zum Bundesministerium für Mobilität wandeln und (…) die zentrale Rolle einnehmen“, findet der Verband. „Mit klaren Zuständigkeiten im heutigen BMVI muss aber zwingend der politische Wille gegeben sein, betriebliche Mobilität und Mobilität in ihre Gesamtheit zu betrachten und diese Funktion mit den entsprechenden Entscheidungs-und Umsetzungskompetenzen und Personal auszustatten und sie nicht auf eine koordinierende Funktion zu beschränken.“
Als letzten Punkt betont der Verband die Bedeutung von Investitionen und Förderprogrammen für den Mobilitätswandel. Dabei denkt der BVF vor allem an den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Unternehmensstandorten. „Eine gezielte Förderung sollte unabhängig von der Frage eines Zugangs für die Öffentlichkeit erfolgen. Unternehmen, die Ladeinfrastruktur bereitstellen, sind durch gesetzliche Regelungen in der Verfügbarmachung für die Öffentlichkeit eingeschränkt, da der genutzt Strom nicht weiterberechnet werden darf“, ruft der Verband in Erinnerung.
fuhrparkverband.de (Komplettes Positionspapier als PDF)
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