Luxemburg knüpft Kaufprämie für BEV an den Verbrauch
Die Regierung Luxemburgs hat ihr Förderprogramm für Elektrofahrzeuge um weitere zwölf Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Kaufprämie für reine Elektroautos wird künftig an den Stromverbrauch gekoppelt. Für Plug-in-Hybride gibt es nur noch bis Jahresende Unterstützung.
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Kurzer Rückblick: Im Mai 2020 hatte die Regierung im Zuge eines Hilfsprogramms zur Eindämmung der Pandemie-Folgen die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben. Diesen höheren Anreiz behält sie bei, jedoch nur noch für Modelle, die einen Stromverbrauch von unter 18 kWh pro 100 Kilometer aufweisen. Für E-Autos, die mehr verbrauchen, wird die Höhe der Prämie auf 3.000 Euro begrenzt.
Nicht nur an dieser Stelle hat das Umweltministerium das Programm namens „Clever fueren“ vor der neuerlichen Verlängerung überarbeitet. „Die neue Formel heißt, gezielt die effizienteren kleinen und mittelgroßen emissionsarmen Autos zu fördern“, wird Umweltministerin Carole Dieschbourg in verschiedenen Medien des Herzogtums zitiert. Grundsätzlich seien nun verstärkt Umwelt- und Sozialaspekte berücksichtigen.
Das spiegelt sich etwa in der Regelung wider, dass reine Elektroautos mit sieben oder mehr Sitzen unabhängig von ihrem Stromverbrauch mit 8.000 Euro gefördert werden sollen. Damit will das Ministerium den Bedürfnissen großer Familien Rechnung tragen. Antragsteller müssen dazu Teil eines Haushalts mit mindestens fünf Personen sein.
Plug-in-Hybride mit einem CO2-Ausschuss von höchstens 50g/km werden dagegen nur noch mit 1.500 Euro bezuschusst (zuvor 2.500 Euro) – und das auch nur noch bis zum Ende dieses Jahres. Die Prämie gibt es also nur noch für PHEV, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember gekauft und zugelassen werden. Bei den BEV gelten die neuen Bestimmungen für alle Fahrzeuge, die zwischen dem 1. April 2021 und dem 31. März 2022 bestellt werden und deren erste Inbetriebnahme vor Ende 2022 erfolgt. Bei der Antragsstellung selbst ist dabei Folgendes neu: Während der Zuschuss bisher erst nach sieben Monaten beantragt werden konnte, soll dies nun sofort nach Kauf möglich sein. Längstens können Antragsteller bis zu ein Jahr nach dem Kauftermin warten.
Das Budget für das Programm „Clever fueren“ beziffert die Regierung auf 58 Millionen Euro. Aktuell sind nur zwischen drei und vier Prozent der in Luxemburg zugelassenen Fahrzeuge mit einem E-Antrieb (BEV und PHEV) ausgestattet. Bis 2030 will die Regierung diesen Prozentsatz auf 49 Prozentpunkte anheben. Luxemburg gehört auch zu jenen neun EU-Ländern, die kürzlich eine Initiative unterzeichnet haben, in der sie die EU-Kommission dazu auffordert, ein Ausstiegsdatum für den Verkauf von Benzin- und Dieselautos zu nennen.
Update 14.11.2021: Entgegen der obigen Ansage, die Kaufprämien für Plug-in-Hybride Ende dieses Jahres auslaufen zu lassen, werden in Luxemburg weiterhin PHEV gefördert. Die Regierung verlängert die PHEV-Prämien wegen der Chip-Krise und den damit verbundenen Lieferschwierigkeiten der Autohersteller um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2022. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist allerdings, dass das Fahrzeug schon vor dem 30. September 2021 bestellt wurde.
Update 15.03.2022: Die Regierung Luxemburgs hat ihr Förderprogramm für Elektrofahrzeuge um weitere zwei Jahre verlängert. Das bisher bis zum 31. März 2022 befristete Programm gilt nun bis zum 31. März 2024 und beinhaltet einige kleinere Änderungen. Während bisher nur Elektromodelle gefördert wurden, die einen Stromverbrauch von unter 18 kWh/100 Kilometer aufweisen, gibt es nun eine Ausnahmeregelung für Familienautos: Wenn die maximale Antriebskraft unter 150 Kilowatt liegt, gilt eine Obergrenze von 20 kWh pro 100 Kilometer. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für Autos mit sieben Sitzplätzen, wenn der Fahrzeughalter nachweist, dass der Haushalt aus mindestens fünf Personen besteht. Zudem wird die Mindesthaltedauer für geförderte Elektrofahrzeuge von sieben auf zwölf Monate erhöht. Die Höhe des Kaufzuschusses von 8.000 Euro bleibt unverändert.
wort.lu, lessentiel.lu, lessentiel.lu (Update I), wort.lu (Update II)
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