Forschungsförderung des Bundes für die Elektromobilität wird verlängert
Im Rahmen der nun veröffentlichten novellierten Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der E-Mobilität stellen BMWi und BMU bis zum Jahr 2025 insgesamt rund 400 Millionen Euro bereit.
Die Richtlinie schaffe den Rahmen für einzelne Förderausschreibungen mit jeweils eigenen inhaltlichen Schwerpunkten und eigenem Budget. Die ersten beiden Förderausschreibungen sollen im zweiten Quartal 2021 veröffentlicht werden.
Gefördert werden u.a. Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen. Darunter fällt beispielsweise die „detaillierte Untersuchung von Elektro-Range-Extender- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen unter realen Anwendungsbedingungen u. a. hinsichtlich resultierender Emissionen, detaillierter Energieverbräuche, Betriebszustände etc.“. Aber auch „Untersuchungen zu Geschäftsmodellen, die für die Etablierung neuer Ladetechnologien notwendig sind“ oder „Untersuchungen zum Zusammenwirken der Elektromobilität mit anderen Verkehrsträgern unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes und des lokalen Umweltschutzes und mit Aspekten der Stadtentwicklung. Autonome Funktionen (Fahren, Laden bzw. Netzkopplung)“.
Doch auch „Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge“ werden gefördert. Ebenso wie die „Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur“. Hinzu kommen Schwerpunkte wie die „Unterstützung für die Markteinführung mit ökologischen Standards“, „Ressourcenverfügbarkeit und Recycling“ und „Stärkung der Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion“.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland sowie Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die in der Lage sind, die Durchführung der Forschungsaufgaben personell und materiell abzuwickeln. Die Qualifikation der Antragsteller muss über einschlägige Vorarbeiten nachgewiesen werden. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) werden zur Antragstellung ermutigt. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbundprojekten mit ausländischen Partnern möglich. Der ausländische Partner hat seine Aufwendungen ohne Bundeszuwendung zu finanzieren. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter besonderen Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Der neue Förderrahmen soll die weitere Entwicklung Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität unterstützen. Dafür wurde laut dem BMWi der bestehende Rechtsrahmen an die fortgeschrittene Entwicklung der Elektromobilität angepasst. Der neue Förderrahmen gilt bis 2025.
bmwi.de, bmwi.de (Förderrichtlinie als PDF)
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