Bundesrat fordert Änderungen am SchnellLG
Der Bundesrat hat sich nun mit dem im Februar vom Bundeskabinett beschlossenen Schnellladegesetz beschäftigt. Die Länderkammer fordert von der Bundesregierung, den Gesetzentwurf an verschiedenen Stellen zu konkretisieren.
Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Initiative, einen flächendeckenden Ladeinfrastruktur-Ausbau „kurzfristig“ voranzutreiben. Allerdings gibt es – wie im Gesetzgebungsverfahren üblich – einige Forderungen. Teilweise geht es dabei nur um Formalitäten wie etwa die Bezeichnungen.
So verweist der Bundesrat darauf, dass in dem Gesetzentwurf des SchnellLG durchgängig von „Hochleistungs-Schnellladepunkt“ gesprochen werden sollte. Denn ein Schnellladepunkt sei in der Ladesäulenverordnung als „Ladesäule mit mindestens 22 Kilowatt“ definiert. Da hier aber die High Power Charger mit mindestens 150 kW gemeint seien (und die englische Bezeichnung offenbar nicht erwünscht ist), wurde der Begriff „Hochleistungs-Schnellladepunkt“ vorgeschlagen.
Andere Forderungen gehen jedoch weiter als einen Begriff auszutauschen. So soll die Regierung konkretisieren, wie lange der Bund einstehen soll – also die „zu übernehmende Gewährleistungsrolle zeitlich und sachlich zu begrenzen“. „Dies betrifft insbesondere die Frage des zeitlichen Horizonts der Übernahme der Gewährleistungsaufgaben durch den Bund ebenso wie die Frage des marktlichen Übergangs“, so der Bundesrat. „Darüber hinaus sind die Länder und Kommunen strukturell enger einzubinden, um eine effektive sowie effiziente Flächenbereitstellung und Ladeinfrastrukturförderung zu gewährleisten.“
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass in dem Gesetzentwurf nicht genug auf die innerstädtischen Standorte eingegangen wird. „Nach Auskunft des federführend zuständigen Fachministeriums sollen auch Schnellladestandorte innerorts ausgeschrieben werden. Dies wird jedoch in Gesetzentwurf und Begründung nicht ausgeführt“, heißt es in dem Dokument. „Der aktuelle Entwurf verdeutlicht nicht hinreichend, wie mit der Errichtung von Schnellladeinfrastruktur entlang von Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen verfahren wird.“ Dazu käme, dass nicht immer private Flächen zur Schaffung privater Ladeinfrastruktur zur Verfügung stehen. „Zu berücksichtigen sind daher Metropolen, Groß-, Mittel- ebenso wie Kleinstädte, um dem Anspruch eines flächendeckenden Netzes gerecht zu werden.“
Zudem fordert der Bundesrat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Erhöhung der Mindestanzahl der Lose zu prüfen, „um die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen an der Ausschreibung zu erleichtern“. Bisher sind im Entwurf mindestens zehn Lose vorgesehen, das Bundesverkehrsministerium (BMVI) und die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur hatten von zehn bis 15 Losen gesprochen. Dabei sind auch Konsortien möglich, damit sich mehrere kleine Anbieter zusammenschließen können. Eine genaue Forderung, auf wie viele Lose die Passage geändert werden soll, hat der Bundesrat nicht formuliert.
Bundesrat will Berichterstattung verschärfen
Eine weitere wichtige Forderung betrifft die bisher laxe Berichterstattungspflicht. Die vom Kabinett beschlossene Fassung sieht vor, dass das BMVI ab dem 1. Juli 2025 alle fünf Jahre einen Bericht über den Betrieb, die Ausstattung, den Bedarf und die Hemmnisse vorlegen soll. Das geht der Länderkammer nicht weit genug. Sie fordert ab 2022 alle zwei Jahre einen solchen Bericht. „Eine möglichst frühzeitig beginnende Evaluation (Berichterstattung) erlaubt, Fortschritte und Hemmnisse im Ladeinfrastrukturaufbau rechtzeitig zu ermitteln und etwaig erforderliche Maßnahmen zu ergreifen“, so der Bundesrat. „Ein Beginn der Berichterstattung im Sommer 2022 ist vor diesem Hintergrund sachlich zielführend. Darüber hinaus ermöglicht ein Intervall der Berichterstattung von zwei Jahren ein regelmäßiges, effektives Monitoring.“
Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund hatte im Nachgang die erste kritische Befassung des Bundesrats mit dem SchnellLG begrüßt. „Der vorgelegte Entwurf der Bundesregierung bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück und hat mit Blick auf die konkrete Umsetzung erhebliche Lücken“, so Siegesmund. „So bleibt offen, wie die Ausschreibungen auf den Weg gebracht werden sollen oder wie regionale Energieversorger partizipieren. Wir brauchen aber einen schnellen Ausbau des öffentlichen Ladenetzes, insbesondere im Bereich des Schnellladens, wobei die bestehenden Geschäftsmodelle weiterhin am Markt bestehen sollten.“
Siegesmund verweist auch auf die angemessene Berücksichtigung der bestehenden Ladesäulen. Bereits getätigte Investitionen und die Geschäftsmodelle bestehender Ladesäulen dürften nicht einem ruinösen Wettbewerb ausgesetzt werden. Es gehe darum, bestehende Ladesäulen sinnvoll und vor allem schnell zu ergänzen, nicht zu ersetzen.
bundesrat.de (Änderungsvorschläge als PDF), thueringen.de (Siegesmund)
2 Kommentare