51.928 Anträge auf den Umweltbonus im März
Genau 51.928 Anträge auf den Umweltbonus verzeichnete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im März. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist dies ein Plus von 320 Prozent.
Im Detail waren es 25.803 Anträge für Batterie-elektrische Fahrzeuge, die gegenüber dem März 2020 ein Plus von 226,7 Prozent verzeichneten. Hinzu kamen 26.122 Anträge für Plug-in-Hybride, die sogar um 485,2 Prozent zulegten. Drei weitere Anträge gingen für Brennstoffzellen-Fahrzeuge ein.
Mit Blick auf das erste Quartal dieses Jahres verzeichnete das BAFA insgesamt 128.289 Anträge – ein Plus von 370,6 Prozent zum Vorjahreszeitraum (27.259 Anträge). Davon waren 64.005 Anträge für Batterie-elektrische Fahrzeuge, die um 290,3 Prozent (16.399 Anträge im Q1 2020) zulegten. Insgesamt 64.275 Anträge gingen für Plug-in-Hybride ein, die sogar ein Plus von 492,2 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal 2020 (10.853 Anträge) verzeichneten. Hinzu kamen neun Anträge für Brennstoffzellen-Fahrzeuge, die zum Vorjahreszeitraum drei Anträge mehr verbuchten.
Bis zum Stichtag 31. März 2021 sind bei der Behörde seit der Einführung der Kaufprämie im Juni 2016 insgesamt 548.276 Anträge eingegangen, davon 313.879 für Batterie-elektrische Fahrzeuge, 234.208 für Plug-in-Hybride und 189 für Brennstoffzellen-Fahrzeuge.
Unter den Herstellern verzeichnete erneut Volkswagen die meisten Anträge auf die Kaufprämie. Insgesamt gingen im letzten Monat 10.386 Anträge beim BAFA für den deutschen Autobauer ein. Zugpferd war der VW e-Up. Der Kleinstwagen kam im März auf 3.189 Anträge. Dahinter folgte der Golf als Plug-in-Hybrid mit insgesamt 2.321 Anträgen und der ID.3 mit 2.172 Anträgen. Mit Blick auf das erste Quartal dieses Jahres führte jedoch der VW ID.3 die Statistik an. Der MEB-Stromer kam in den ersten drei Monaten 2021 auf 7.021 Anträge. Der VW e-Up verzeichnete hingegen 6.717 Anträge und der PHEV-Golf 5.015 Anträge.
Erst mit deutlichem Abstand folgte Mercedes-Benz mit 6.212 neuen Anträgen. Den Löwenanteil machte der Mercedes E 300 (e & de) aus. Für den Plug-in-Hybrid wurden 1.131 Anträge gestellt. Insgesamt 1.100 Anträge gingen für den A 250 e und weitere 1.046 Anträge für den GLC (e & de) beim BAFA ein. Die meisten Anträge konnte im ersten Quartal 2021 aber der GLC 300 (e & de) verzeichnen. Für das Modell wurden 3.303 Anträge gestellt. Der E 300 (e & de) kam auf 2.832 und der A 250 e auf 2.713 Anträge.
Die drittmeisten Anträge im vergangenen Monat konnte BMW mit 3.954 Anträgen für sich verbuchen. Allein für den i3 (inklusive i3s) waren es 967 Anträge. Dahinter folgten die beiden Plug-in-Hybride 330e mit 780 Anträgen und der X1 mit 773 Anträgen. Auch mit Blick auf das erste Quartal 2021 führt der i3 (inklusive i3s) die Anträge bei BMW An. So gingen für das Modell insgesamt 2.457 Anträge beim BAFA ein. Für den X1 waren es 1.946 und für den 330e insgesamt 1.859 Anträge.
Mit Blick auf die Anzahl der Anträge nach Modellen seit Start der Kaufprämie lag Renault mit dem Zoe vorne. Für das Modell wurden bereits 51.529 Anträge beim BAFA gestellt. In den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es 5.892 Anträge. Dahinter folgte mit deutlichem Abstand das Tesla Model 3 mit insgesamt 27.464 Anträgen. Im ersten Quartal 2021 kamen 5.476 Anträge hinzu, davon 3.113 allein im März. Der VW e-Golf konnte im März – die Produktion wurde schon länger beendet – noch 372 Anträge verzeichnen (2.185 im ersten Quartal 2021). Seit Beginn der Kaufprämie wurden insgesamt 24.923 Anträge für dieses Modell gestellt. Eine vollständige Liste der einzelnen Modelle nach Ausstattungen finden Sie hier.
Mit der Erhöhung des Umweltbonus im Februar 2020 waren die Antragszahlen im März 2020 stark gestiegen. In den Folgemonaten ging das Interesse – wohl vor allem wegen der Gerüchte um eine weitere Förderung im Corona-Konjunkturpaket – spürbar zurück. Seit Juli 2020 meldete das BAFA mit der Einführung der Innovationsprämie fast nur noch neue Rekordwerte. Anfang dieses Jahres ging es erst einmal wieder bergab. Wie auch bei den Neuzulassungen, war dies aber zu erwarten. Doch nun konnte im vergangenen Monat wieder ein spürbarer Anstieg bei den Anträgen auf die Kaufprämie registriert werden.
Mit Wirkung zum 16. November wurde übrigens auch das zwischenzeitlich eingeführte Kumulationsverbot wieder abgeschafft. Laut der neuen Richtlinie ist die Kombination des Umweltbonus mit anderen Förderungen bei der Anschaffung eines Elektroautos grundsätzlich wieder möglich. In der Praxis gibt es aber eine wichtige Einschränkung: Der jeweilige Fördermittelgeber muss eine Verwaltungsvereinbarung mit dem BMWi abgeschlossen haben. In dieser wird geregelt, wie die beiden Förderungen gegeneinander aufgerechnet werden, um eine Überförderung zu vermeiden. Sprich: Einfach beide Förderungen voll einstreichen geht trotz der Aufhebung des Kumulationsverbots nicht.
Apropos neue Richtlinie: Auf dem Auto-Gipfel im November 2020 wurde eine Verlängerung der Innovationsprämie bis Ende 2025 beschlossen. Doch die überarbeitete Richtlinie wurde noch immer nicht veröffentlicht. Dieser Umstand sorgt teils für Unsicherheit bei potenziellen Käufern. Auf Nachfrage teilte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministerium gegenüber electrive.net Mitte März mit, dass die Abstimmungsprozesse derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Mit einer Veröffentlichung wäre in wenigen Wochen zu rechnen. Noch ist aber keine neue Förderrichtlinie veröffentlicht.
bafa.de (PDF)
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