LSV: Erneut Wirbel um Pflicht für Kartenlesegeräte an Ladesäulen
Kurz vor einem Kabinettsbeschluss zur neuen Ladesäulenverordnung (LSV) wird erneut über Kartenlesegeräte an Ladesäulen diskutiert. Laut einem Medienbericht pochen Banken darauf, an der Ladesäule mit der Girocard zahlen zu können. Die Energiewirtschaft fürchtet, dass eine solche Verpflichtung den Ausbau des Ladesäulen-Netzes verteuern und verzögern könnte.
Wie die „Welt“ berichtet, habe der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) deshalb zusammen mit mehreren Betreibern von Ladestationen einen Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier und Verkehrsminister Andreas Scheuer geschrieben. Darin warnen die Verfasser vor einer kurzfristigen Änderung der Ladesäulenverordnung bzw. des aktuellen Referentenentwurfs. „Mit Sorge nehmen wir wahr, dass die LSV entgegen der ursprünglichen Planung immer noch nicht im Kabinett beschlossen wurde und dass sich zugleich die Kreditwirtschaft weiter für verpflichtende analoge Kartenlesegeräte einsetzt“, wird aus dem Schreiben zitiert.
Im aktuellen Referentenentwurf zur LSV wird gefordert, dass die Bezahlung an öffentlichen Ladesäulen mit „einem gängigen Kreditkartensystem“ möglich sein muss. Dafür werden drei Varianten spezifiziert: entweder per Kartenlesegerät, mit einem Gerät zum kontaktlosen Bezahlen oder „browserbasiert über eine kostenlose mobile Webseite, die keine dauerhafte Registrierung erfordert“.
Über die Browser-Möglichkeit könnte die LSV erfüllt werden, ohne dass eine Hardware-Nachrüstung eines Kreditkarten-Terminals notwendig wäre. „Gerade jetzt, wo die Elektromobilität endlich Fahrt aufnimmt, brauchen wir stabile Rahmenbedingungen für die Investitionen in den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur“, zitiert die „Welt“ aus dem Schreiben.
Bei einer Normalladesäule könnten die Kosten des Kartenlesegeräts bis zu zehn Prozent der Anschaffungskosten betragen, so die Verfasser des Schreibens. Zudem argumentieren sie, dass Kartenlesegeräte veraltet seien. „Im Falle einer zukunfts- und europäisch orientierten Mindestanforderung für ein Bezahlsystem kann dies nur eine webbasierte Lösung sein. Analoge Kartenlesegeräte werden dagegen in wenigen Jahren obsolet sein.“
Die Energiewirtschaft will sich offenbar nicht nur die Kosten für die Umrüstung sparen, sondern verweist auch auf ein praktisches Problem: Kaum ein Hersteller bietet eichrechtskonforme Ladesäulen mit Kartenlesegerät. „Eichrechtliche Genehmigungen für mit Kartenlesegeräten ausgestattete Ladesäulen würden frühestens 2024 vorliegen“, schreibt der Verband. „Daher werden die Ladesäulenbetreiber ihre Investitionen solange zurückstellen und im Ergebnis weniger Ladesäulen bauen.“
Dass die Ladesäulenverordnung immer noch nicht beschlossen ist, liegt auch am Knackpunkt Bezahlen – dass hier Herausforderungen liegen, ist der Regierung bewusst. Das zeigen die Antworten der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, über die wir im Februar berichtet haben. An 86 Prozent der Ladepunkte könne zwar per „webbasiertem System“ gezahlt werden – wie viele Apps für die Nutzung der Ladepunkte notwendig sind oder an wie vielen Ladepunkten bereits per EC- oder Kreditkarte gezahlt werden kann, weiß die Regierung aber nicht. Hier sieht die Regierung Handlungsbedarf.
Wer sich am Ende durchsetzt – die Energiewirtschaft oder die Banken – wird sich wohl erst zeigen, wenn die vom Kabinett beschlossene Fassung der LSV vorliegt. Eine Verordnung wird – anders als ein Gesetz – direkt von der Exekutive beschlossen und nicht weiter im Bundestag und Bundesrat debattiert und verabschiedet.
welt.de
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