THG-Quote: Forderung nach Anrechenbarkeit grünen Fahrstroms
In einem offenen Brief verlangen Firmen und Vereine aus Elektromobilität und Energiewirtschaft gemeinsam die stärkere Förderung von Fahrstrom aus erneuerbaren Energien. Der Vorstoß erfolgt im Kontext der aktuellen Gesetzesanpassung der Treibhausgas-Minderungsquote, kurz THG-Quote.
Der unserer Redaktion vorliegende, öffentliche Brief ist an Bundesumweltministerin Svenja Schulze und den Präsident des Umweltbundesamts, Dirk Messner, adressiert, Absender sind GreenTrax, Polarstern, The Mobility House, GP Joule, ChargePoint, Grüner Strom Label, Wirelane, EWE und die Mainzer Stadtwerke. Ihr gemeinsames Anliegen ist es, dass „echte“ erneuerbare Energien, die für den Fahrstrom bereitgestellt werden, künftig im Rahmen der THG-Quote angerechnet werden: „Grünstrombezug sollte über den THG–Quotenhandel honoriert werden“, ist einer der Schlüsselsätze in dem Brief.
Zur Einordnung des Themas ein kurzer Exkurs: Die Bundesregierung strebt bekanntlich an, die deutschen Treibhausgas-Emissionen – darunter hauptsächlich CO2 – stark zu reduzieren. Neben CO2-Flottenwerten für die Fahrzeughersteller gibt die Regierung seit 2015 auch Mineralölunternehmen eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor, die sogenannte THG-Minderungsquote, nachschlagbar im BImSchG. Diese ist für Ölkonzerne allein durch Maßnahmen wie die Beimischung von beispielsweise Bio-Ethanol in Benzin nicht erreichbar. Sie müssen also von anderen Unternehmen, die hauptsächlich Kraftstoffe mit geringen Emissionen in den Verkehr bringen, THG-Quoten kaufen. Auf diese Weise fließt Geld von fossilen zu erneuerbaren Kraftstoffen. Seit 2019 kann nun auch Strom für Elektrofahrzeuge als Kraftstoff mit geringen Emissionen angerechnet werden. Durch den Quotenhandel wird ergo die Verkehrswende quer-subventioniert.
Um Vorgaben und Ziele der EU Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zu berücksichtigen, werden Gesetz und Verordnung zur Treibhausgas-Minderungsquote aktuell novelliert. Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Konsens ist, die Quote von aktuell sechs Prozent bis 2030 auf mindestens 22 Prozent zu steigern und Strom für Elektromobilität dreifach anzurechnen.
Nach dem Beschluss durch das Bundeskabinett muss der Gesetzentwurf noch vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren. Dies soll noch diesen Monat geschehen, was die oben genannten Firmen und Vereine zu Korrekturforderungen motiviert. „Die Verordnung enthält noch einige Punkte die aus unserer Sicht verbessert werden müssten, beispielsweise die Anrechenbarkeit von tatsächlichen Verbrauchs- anstatt Pauschalwerten beim nicht-öffentlichen Laden. Um zusätzliche Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien anzuregen, wäre außerdem eine Anrechenbarkeit von echtem erneuerbaren Strom für die Elektromobilität auf die THG-Quote dringend erforderlich“, schreibt GreenTrax in einer uns per E-Mail vorliegenden Mitteilung. Das Startup hat sich auf das Thema spezialisiert und will die Abwicklung etwaiger Zusatzerlöse ermöglichen.
Zwar sehe der Referentenentwurf schon jetzt vor, bei einer physischen Direktverbindung zwischen EE-Erzeugungsanlage und öffentlichem Ladepunkt die vollen Emissionseinsparungen anzurechnen. Um zusätzliche Investitionen in die Erzeugung von Grünstrom und Nutzung für das Laden von Elektrofahrzeugen im Rahmen der THG-Quote anzuregen, sollte dies aber auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, so die Unterzeichner des Briefs. Konkret geht es ihnen beispielsweise darum, dass die Anrechenbarkeit von Direktverbindungen auch auf das nicht-öffentliche Laden von privaten und gewerblichen Elektrofahrzeugen erweitert wird. Und: Die Anrechnung sollte über die reine Direktverbindung hinaus auch für echten Grünstrom im Netzbezug ermöglicht werden. „Hierfür wären entsprechende Qualitätskriterien festzulegen, beispielsweise bestimmte Direktvermarktungsmodelle oder erweiterte Herkunftsnachweise“, schlagen die Firmen und Vereine vor.
Nur so sind laut den Unterzeichnern des Briefs die Klimaschutz-Ambitionen der THG-Quote sicherzustellen. Die im offenen Brief aufgezeigten Optionen für eine stärkere Berücksichtigung von echtem Grünstrom bei gleichzeitiger Sicherstellung zusätzlicher Investitionen in EE-Erzeugungsanlagen „gewährleisten einen zweckbestimmten Einsatz der THG-Erlöse für eine effiziente Energiewende im Verkehr“.
Quelle: Infos per E-Mail
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